Die üblen Machenschaften der Parkräume KG werden auch in Berlin nicht mehr toleriert: Das AG Berlin-Mitte verdonnerte jetzt die Parkräume KG zu einer Rückzahlung von 162,50 € zzgl. Zinsen. Zulässig waren nach Ansicht der Richterin nur 125,00 € an reinen Abschleppkosten, während die Abschlepp-Mafia der Parkräume KG 287,50 € einkassierte. (AG Mitte 2 C 434/10, Urteil vom 22.03.2011).