In zwei weiteren aktuellen Fällen ist die Parkräume KG wegen weit überhöhter Abschleppgebühren von dem Amtsgericht München zur Rückzahlung verurteilt worden. Das Amtsgericht München hielt nur reine Abschleppkosten von 120,00 € für rechtmäßig, während die Abzocker der Parkräume KG schamlose 250,00 € bzw. 297,50 € einkassierten. (AG München 473 C 24676/10, Urteil vom 15.03.2011; AG München 473 C 24677/10, Urteil vom 15.03.2011). In Kürze erwarten wir Entscheidungen des Landgerichts München. Es ist auch hier mit Verurteilungen der Parkräume KG zu rechnen.