Schlecht sieht es aus für die Berufung der Parkräume KG gegen das Urteil des AG München 415 C 7504/10 vom 06.07.2010. Dort wurde die Parkräume KG zu einer Rückzahlung von 197,50 €, sowie Zahlung der außergerichtlichen Anwaltskosten verurteilt. Das Landgericht München I hat nun in einem Hinweisbeschluss mitgeteilt, dass die Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat. (LG München 14 S 13862/10, Beschluss vom 02.03.2011).
Ausführlicher unter: Urteile zum Download.