Dieser Blog setzt sich mit den dubiosen Methoden der Parkräume KG auseinander.
Bei den auf dieser Seite wiedergegebenen Ratschlägen handelt es sich ausdrücklich nicht um eine Rechtsberatung. Es sind lediglich Tips, die von verschiedenen Quellen übernommen wurden.
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Amtsgericht München: Parkräume KG muss zurückbezahlen !
Das Amtsgericht München verurteilte erneut die Parkräume KG zur Rückzahlung wegen überzogener Abschleppgebühren: Von einkassierten 287,50 € muss die Parkräume KG 182,50 € zurückbezahlen (AG München 463 C 5774/10, Urteil vom 18.05.2011).