Amtsgericht München: Parkräume KG muss zurückbezahlen !

Das Amtsgericht München verurteilte erneut die Parkräume KG zur Rückzahlung wegen überzogener Abschleppgebühren: Von einkassierten 287,50 € muss die Parkräume KG 182,50 € zurückbezahlen (AG München 463 C 5774/10, Urteil vom 18.05.2011).