Ein weiteres interessantes Urteil gegen die Parkräume KG vom 23.08.2011: Das Amtsgericht München befand, dass nur 100,00 € an Abschleppkosten gerechtfertigt sind, während die Parkräume KG schamlose 297,50 € einkassierte. Zudem führte das AG München aus, dass der zwischen dem Grundstücksnutzer und der Parkräume KG abgeschlossene Rahmenvertrag wegen Sittenwidrigkeit nichtig war. AG München 415 C 29187/10, Urteil vom 23.08.2011.