Juristisch läuft es für die Parkräume KG seit Jahren ganz schlecht beim Amtsgericht München: Wie in den Vorjahren auch, wurde die Parkräume KG erneut zur Rückzahlung wegen Abzocke verurteilt. Nach dem Urteil des AG München vom 27.07.2011 durfte die Parkräume KG statt einkassierter 250,00 € nur max. 120,00 € an Abschleppkosten verlangen und verurteilte die Parkräume KG zur Rückzahlung von 130,00 €, sowie aller Anwalts- und Gerichtskosten. (AG München 473 C 23593/10, Urteil vom 27.07.2011).
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