Amtsgericht Bottrop weist Klage der Parkräume KG ab !

Kein Verständnis für die Abschlepp-Abzocke hatte das Amtsgericht Bottrop, das über eine Zahlungsklage der Parkräume KG in Höhe von 250,00 € verhandeln musste.

Das Gericht wies die Klage der Parkräume KG vollständig ab und stellte zudem fest, dass das Vorgehen der Parkräume KG eine Nötigung darstellt.

Mehr unter: http://www.derwesten.de/staedte/bottrop/Klage-von-Abschlepp-Abzocker-abgelehnt-id5104009.html. Ein weiterer Dämpfer für die Parkräume KG, nach dem das Amtsgericht München bereits Ansprüche der Parkräume KG wegen Sittenwidrigkeit ablehnte.