Das AG München setzt seine Rechtsprechung konsequent fort und hat die Parkräume KG jetzt erneut zur Rückzahlung wegen übelster Abschlepp-Abzocke verurteilt: Von 297,50 € einkassierten Gebühren zzgl. Mahnkosten muss die Parkräume KG nun 183,06 € zurückbezahlen. (AG München 423 C 28559/10, Urteil vom 19.04.2011).