Die Staatsanwaltschaft München I hat weitere Anklagen gegen den Komplementär der Firma Parkräume KG und seine Mitarbeiter erhoben. Eine Anklage gegen den Komplementär der Firma Parkräume KG wird vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts München verhandelt. Das Aktenzeichen der StA München I lautet: 824 Ls 241 Js 218858/08. Das Schöffengericht ist zuständig, wenn die Staatsanwaltschaft mit einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe zwischen 2 und 4 Jahren rechnet. Ein weiteres Verfahren gegen Herrn Gehrke beim Strafrichter des AG München hat das Aktenzeichen 813 Ds 215016/07.
Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts München über die Revision gegen das Urteil der 5. Berufungskammer des LG Augsburg vom 03.12.2009 (Az. 5 Ns 601 Js 141118/07), mit dem der Komplementär der Firma Parkräume KG wegen Nötigung zu einer Geldstrafe verurteilt worden ist, steht noch aus. Möglich ist eine Abänderung des Schuldspruchs wegen Erpressung statt Nötigung. Das Landgericht Augsburg ist in seinem Urteil davon ausgegangen, dass die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts an den PKW zur Durchsetzung streitiger Forderungen treuwidrig und damit unzulässig sei. Diese Auffassung hat das LG München I in einem Berufungsverfahren bestätigt und die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts als verwerflich bezeichnet (LG München I, Beschluss vom 02.03.2011, Aktenzeichen 14 S 13862/10).