Parkräume KG verliert erneut vor dem Landgericht München I. Berufung der Parkräume KG wurde zurückgewiesen !

Das Landgericht München I- 14. Zivilkammer- hat am 09.05.2011 die Berufung der Parkräume KG gegen das Urteil des AG München (Az.: 415 C 7504/10) vom 06.07.2010 zurückgewiesen. Dort wurde die Parkräume KG u.a. zur Rückzahlung von 197,50 € wegen überhöhter Abschleppgebühren verurteilt. Aus Sicht des LG München I hatte die Berufung keine Aussicht auf Erfolg, weil die Parkräume KG zu keiner Zeit ihre vermeintlichen Ansprüche aufschlüsseln konnte. Nach der 31. Zivilkammer des LG München (Az.: 31 S 3648/09) hat nun auch die 14. Kammer alle Forderungen der Parkräume KG abgewiesen. (Landgericht München 14 S 13862/10, Beschluss vom 09.05.2011).

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