Der Weg der Parkräume KG und des Herrn J.K. Gehrke kennt seit geraumer Zeit nur eine Richtung: Ganz steil nach unten. Nach der Sicherstellung des Firmen-Pkws (5er BMW) des Herrn Gehrke in Göttingen und seiner Festnahme in Wiesbaden (siehe Bericht unten), gab es einen weiteren Dämpfer für die Parkräume KG: Das AG München verurteilte die PRKG zur Rückzahlung von 187,50 € (AG München 451 C 23812/10, Urteil vom 22.10.2010). Aufgrund der ständigen Rechtsprechung des AG München waren nur reine Abschleppkosten von 100,00 € gerechtfertigt, während die Abschlepp-Mafia satte 287,50 € vor Ort einkassierte. Die gesamten Kosten des Verfahrens muss die Parkräume KG zusätzlich tragen. An dieser Stelle noch ein großes Lob an die Richterin des AG München, die außerordentlich schnell und präzise der Parkräume KG die Leviten las.