Kurzen Prozess machte die Richterin des AG München vor zwei Wochen und verurteilte die Parkräume KG und Herrn Joachim K. Gehrke in drei weiteren Fällen wegen Abzocke zu einer Rückzahlung von jeweils 165,00 €. Nur 85,00 € (!) an Abschleppkosten waren gerechtfertigt, während Parkräume KG ungeniert 250,00 € an Ort und Stelle abkassierte. (AG München 472 C 23247/10; Urteil vom 18.11.2010)
Diese und unzählige weitere Urteile gegen die Parkräume KG wie immer unter der Rubrik: “Rechtsprechungsübersicht”.
Wie wir aus einer sicheren Quelle erfahren konnten, wurden der Geschäftsführer der PRKG, Herr Gehrke und seine schillernde Prokuristin Frau H. immer öfters in der eigentlichen Firmenzentrale in Oberhaching am Kolpingring 18 gesehen, wie sie dort im warmen Backoffice die Abzocke auf Parkplätzen managen. Macht ja auch Sinn, wenn man, wie weitere Mitarbeiter, im Umland von München wohnt und nicht jeden Tag in die Friedrichstr. 88 nach Berlin fahren will. Außerdem wir man auch nicht jünger. Und seit Herr Gehrke lieber auf Parkplätzen rumhängt und nicht mehr auf seinem Mountainbike wird er immer bequemer.Dass auch die beliebte 01805-Nummer der PRKG nach Oberhaching führt, verwundert ebenso kaum. Lieber Herr Gehrke, wann schrauben Sie denn endlich wieder Ihr schönes Firmenschild in Oberhaching an ? Immer auf der Flucht sein und Hintereingänge bzw. die Tiefgarage benützen, dass muss doch in Ihrem Alter (50+) viel zu anstrengend sein.