Nach dem Amtsgericht AG Berlin Mitte hat nun auch das Amtsgericht Potsdam mit Urteil vom 05.10.2010 die Parkräume KG zu einer empfindlichen Zahlung von insgesamt 1840,16 EUR verurteilt. Das Gericht hielt zum einen von der Parkräume KG einkassierten 219,50 EUR Abschleppkosten nur in Höhe von 119,75 EUR für gerechtfertigt. Zum anderen musste die Parkräume KG für das unberechtigte Verstecken des Autos Nutzungsentschädigung für 19 Tage bezahlen (817,00 EUR), sowie die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten des Opfers von 1023,16 EUR. Amtsgericht Potsdam, Urteil vom 05.10.2010, Az.: 29 C 188/10.