Landgericht München zeigt Parkräume KG gelb-rote Karte !

Auch das LG München hat etwas gegen Abschlepp-Abzocker ! Es dürfen nur die reinen Abschleppkosten (85,00 EUR zzgl. Mwst.) verlangt werden, so das LG München Az. 31 S 3648/09 in einer neuen Entscheidung.