Dieser Blog setzt sich mit den dubiosen Methoden der Parkräume KG auseinander.
Bei den auf dieser Seite wiedergegebenen Ratschlägen handelt es sich ausdrücklich nicht um eine Rechtsberatung. Es sind lediglich Tips, die von verschiedenen Quellen übernommen wurden.
Wenn Sie Beiträge (Gerichtsurteile, Erlebnissberichte, etc. ) haben die sich mit den Methoden der "Parkräume KG" auseinandersetzten – schicken Sie eine Mail an parkraeume-watch@live.de
Landgericht München zeigt Parkräume KG gelb-rote Karte !
Auch das LG München hat etwas gegen Abschlepp-Abzocker ! Es dürfen nur die reinen Abschleppkosten (85,00 EUR zzgl. Mwst.) verlangt werden, so das LG München Az. 31 S 3648/09 in einer neuen Entscheidung.