Weitere Niederlage für Parkräume KG – Amtsgericht München schiebt der Willkür von Parkräume kg einen Riegel vor, Parkräume KG in 2 Fällen verurteilt.

Einen guten Lauf haben die Herren der Parkräume KG nicht gerade. Erst Verurteilung wegen Nötigung, dann der sagenhaft schlechte bzw. peinliche Auftritt im ZDF und jetzt geht es weiter. In 2 Fällen wurde die PRKG verurteilt. Die Urteile stehen hier zum Download bereit.

Parkräume KG im Fall AZ 433 C 6766/09 vom Amtsgericht München auf vollständige Rückzahlung der sog. Vorbereitungskosten, d.h. das Auto wurde mit einer Parkkralle blockiert, (229,08 €) verurteilt !

Parkräume KGin fall 433 C 6767/09 vom Amtsgericht München auf Rückzahlung von 164 € wegen überhöhter abschleppkosten verurteilt. Parkräume kg hatte für einen Abschleppvorgang unverschämte 342,50 € (!) einkassiert !

Abgezockte sollen sich wehren, es hilft !!! Der Kampf geht weiter