parkräume kg erleidet weitere schwere niederlage vor gericht:

1. parkräume kg im fall von ag münchen 432 C 5296/09 wieder zur vollständigen rückzahlung von vorbereitungskosten verurteilt !

2. parkräume kg im fall von ag münchen 412 C 15126/09 zur rückzahlung von 166,60 euro wegen zu hoher abschleppkosten verurteilt ! das gericht hält abschleppkosten nur in höhe von 100,00 eur für angemessen.