Wir baten diesmal Personen, die der gemeinsamen Sache nahestehen einen Jahresrückblick zu schreiben. Leider haben wir bis dato noch nicht von allen eine Antwort erhalten. Ausstehend sind noch die Antworten von Herrn Gehrke (Geschäftsführer der Parkräume KG) und der Staatsanwaltschaft München. Geantwortet hat uns soweit Herr Rechtsanwalt Emil Kellner:
Rechtsanwalt Emil Kellner: Das Jahr 2010, war wie 2009, ein außerordentliches gutes Jahr für meine Mandanten, die in die Fänge der Parkräume KG geraten und zur Zahlung von teilweise über 300,00 € genötigt worden sind. In allen geführten Prozessen wurde Parkräume KG zur Rückzahlung wegen weit überhöhter Kosten verurteilt. Insbesondere das Amtsgericht München urteilt einheitlich und regelmäßig gegen Parkräume KG und hält nur reine Abschleppkosten in einem Bereich von ca. 100,00 € für zulässig, d.h.alle Kosten die darüberhinaus gehen musste die Parkräume KG zurückbezahlen, auch die Gerichts- und Anwaltskosten. Aufgrund der sehr guten gerichtlichen Erfolgsaussichten vor dem Amtsgericht München sollten Betroffene, die von der Parkräume KG zur Kasse gebeten worden sind, auf Rückzahlung klagen. Zwei Prozesse waren besonders spektakulär und zeigen mit welchen bedenklichen Methoden diese Firma vorgeht: In einem Fall wurde ein Mandant gleich mit seinem Auto mitabgeschleppt und auf einem Privatgelände zu einer Zahlung von 246,00 € genötigt. In einem anderen Fall wurde das Fahrzeug einer Rentnerin, die noch nicht einmal parkte, von dem Abschleppwagen der Parkräume KG blockiert und am Wegfahren gehindert um anschließend fast 200,00 € einzukassieren. Auch in diesen Verfahren ist die Parkräume KG von dem Amtsgericht München zur Rückzahlung aller Kosten verurteilt worden. Insbesondere wie die Leute am Parkplatz behandelt werden, ist eine einzige Zumutung. So mussten die Betroffenen teilweise stundenlang in der Kälte warten, bis endlich ein Mitarbeiter der Parkräume KG auftauchte, ein Büro existiert natürlich nicht, die Autos werden achtlos irgendwo am Straßenrand abgestellt. Dann wird oftmals auch die Umsatzsteuer rechtswidrig einkassiert, obwohl die Grundstücksnutzer vorsteuerabzugsberechtigt sind. In vielen Fällen waren die Mitarbeiter der Parkräume KG geistig nicht in der Lage den korrekten Standort des Autos mitzuteilen, so dass wichtige Termine verpasst wurden. Und für diesen tollen Service müssen die Betroffenen auch noch bezahlen, da die Abschleppgebühren der Parkräume KG fast dreimal so hoch sind wie von seriösen Firmen. Viele Betroffene wissen leider nicht, dass ihre Rückforderungsansprüche gegen die Parkräume KG erst nach drei Jahren verjähren und sollten daher auf Rückzahlung klagen, da das Kostenrisiko sehr gering ist und die Erfolgsaussichten außerordentlich gut sind. Allein im Jahr 2010 ist die Parkräume KG in mehr als 30 Verfahren von dem Amtsgericht München zur Rückzahlung wegen überteuerter Gebühren bzw. Herausgabe des Fahrzeuges verurteilt worden. .