Was macht Joachim Klaus Gehrke hier am 14.12.2010 bei -6 Grad Celsius ohne Jacke am S-Bahnhof Deisenhofen bei Oberhaching?
a) Er wartet auf die S-Bahn, weil sein Auto mit Jacke abgeschleppt wurde.
b) Er macht eine neue Frostdiät, da er immer dicker wird und schon mal üben möchte den Gürtel enger zu schnallen > St. Adelheim
c) Er hat einen neuen Rahmenvertrag mit der Bahn abgeschlossen und lässt jetzt Züge abschleppen, die die fahrplanmäßige Haltezeit um mehr als 30 Sekunden überschritten haben.
d) Er will sich auf die Schienen legen, nachdem er von mehreren Personen seit Tagen beobachtet wurde, wie er mit seiner Prokuristin in die Tiefgarage im Kolpingring 18 in Oberhaching gefahren ist. Wenn er dort nicht seiner gewerblichen Tätigkeit nachgeht, was macht er dann mit einer Frau (!!!) in einer Tiefgarage?
Denn laut Gehrke ist er ja mit seiner Parkräume KG seit langer Zeit nicht mehr dort ansässig, wie er in allen vor dem Amtsgericht München gegen die Parkräume KG erhobenen Klageverfahren nicht müde wird, vorzutragen
Keine Sorge, unser Freund Joachim Klaus Gehrke lebt und bleibt uns und seiner Frau noch hoffentlich lange erhalten. Die Frage ist nur, was die Staatsanwaltschaft München unternimmt. Darf Herr Gehrke ungestraft in allen Gerichtsverfahren den Ort seiner tatsächlichen Geschäftstätigkeit wahrheitswidrig verleugnen, um so eine Verweisung der gegen ihn erhobenen Klagen an das AG Berlin-Mitte zu erreichen? In einigen Klageverfahren hatte er mit dieser Lüge schon Erfolg. Aber die Staatsanwaltschaft München I befindet sich wohl schon oder seit letzten Winter im Winterschlaf, wenn Strafanzeigen in dieser Sache dort nicht mehr bearbeitet werden. Na dann gute Nacht! "§ 258a StGB Strafvereitelung im Amt” schon mal davon gehört, Herr Staatsanwalt ?