Wie unsere Leser verstärkt berichten, verschickt die Parkräume KG Rechnungen an solche Fahrzeughalter/innen, die ihr Auto wiedergefunden haben OHNE GELD gezahlt zu haben. An dieser Stelle erst einmal Gratulation. Das freut uns sehr und wenn wir dazu beigetragen haben noch umso mehr.
Doch zum Thema: In den meisten Fällen wird eine Rechnung über xxx,xx € verschickt, darüber gedruckt steht "Fälligkeit: Netto-Betrag" sowie "Forderung wurde vom Rechnungsempfänger abgetreten, die Rechnung ist an den Parkplatzeigentümer adressiert. Außerdem liegt dem Schreiben eine Rechnung bei, direkt an den Fahrzeughalter/in adressiert, über circa 17.85 € auf Grund der Kosten für Halterermittlung und Einschreiben.
Was ist zu tun, wenn Sie solch eine Rechnung erhalten?
Wir können Sie beruhigen. Sie können die Rechnungen ignorieren oder eine Mitteilung schreiben, dass Sie nicht der/die Fahrerin waren und nur die Halterin sind und es sich Ihrer Kenntnis entzieht wer das Auto zum damaligen Zeitpunkt hatte. PRKG muss beweisen, wer das Auto dort geparkt hat und kann die überhöhte Forderung nicht automatisch an den Halter/in weiterreichen.
Zum rechtlichen Sachverhalt hier ein Auszug aus dem Interview mit Herrn Rechtsanwalt Emil Kellner:
RA Emil Kellner: Oft wird das Auto nur wenige hundert Meter weiter am Strassenrand abgestellt. In diesem Fall kann man natürlich sofort das Auto mitnehmen. Sofern man nicht selbst das Auto geparkt hat, ist man der PARKRÄUME KG nicht zu einem Schadenersatz verpflichtet. Auf Privatparkplätzen kann nämlich grds. nur der Fahrer in Anspruch genommen werden, es gibt keine Halterhaftung. Zu beachten ist weiter, dass es keine Verpflichtung gibt gegenüber der PARKRÄUME KG irgendwelche Angaben zu dem Fahrer zu machen.
Das ganze Interview unter http://parkraeume.blogspot.com/2010/02/pbblogspot-herr-rechtsanwalt-kellner.html