Interview mit Rechtsanwalt Emil Kellner

pb(blogspot): Herr Rechtsanwalt Kellner, wie viele Mandanten vertreten Sie zur Zeit gegen PARKRÄUME KG ?

Rechtsanwalt Emil Kellner: Zur Zeit betreue ich 30 Mandanten , die auf verschiedenster Weise negative Erfahrungen mit PARKRÄUME KG gemacht haben. In allen Fällen geht es um unberechtigte Forderungen, die von PARKRÄUME KG geltend gemacht werden. Zum einen werden Kosten von PARKRÄUME KG eingetrieben, obwohl das Auto nicht abgeschleppt wurde, zum anderen werden viel zu hohe Abschleppkosten mit denkwürdigen Methoden noch vor Ort abkassiert.

pb(blogspot): Wir haben gehört, dass PARKRÄUME KG in Berlin  und Potsdam  aktiv ist und sogar ihren Sitz nach Berlin verlegen will, was ist davon zu halten?

Rechtsanwalt Emil Kellner: Das kann sein. Ich gehe davon aus, dass München für die PARKRÄUME KG ein zu heißes Pflaster geworden ist, da sie regelmäßig vor dem Amtsgericht und auch Landgericht unterliegen und in Berlin möglicherweise eine andere Rechtsprechung herbeisehnen. Man darf gespannt sein, wie die Berliner auf den "Service" der PARKRÄUME KG reagieren. Im Grunde genommen werden sich wahrscheinlich aber auch die Berliner Gerichte an der Münchener Rechtslage bzw. Rechtsprechung orientieren und die ist doch sehr eindeutig in letzter Zeit.

pb(blogspot): Was bedeutet das für bestehende Opfer wenn die PARKRÄUME KG Ihren Sitz eventuell nach Berlin verlegt?

Soweit ich in Erfahrung bringen konnte, hat PARKRÄUME KG nach wie vor ihre Niederlassung in Oberhaching, so dass das AG München weiterhin zuständig ist.

pb(blogspot): Grundsätzlich - wie sieht es rechtlich aus wenn das Auto gar nicht abgeschleppt wurde ?

Hierzu ist zu sagen, dass PARKRÄUME KG keinen Anspruch auf Bezahlung der sog. Vorbereitungskosten hat. Diesbezügliche Klagen von PARKRÄUME KG wurden und werden regelmäßig vor dem Amtsgericht München abgewiesen. In Betracht kommen allenfalls evtl. Kosten für eine Leerfahrt, sofern PARKRÄUME KG nachweisen kann, dass nur aufgrund des Falschparkens dieses Autos der Abschleppdienst gerufen werden musste. Dazu gibt es auch ein Urteil des AG München, welches die Kosten für eine Leerfahrt auf ca. 45 EUR geschätzt hat.

pb(blogspot): Und wenn abgeschleppt wurde ? Lohnt es sich dann zu klagen?

RA Emil Kellner: Sofern berechtigt abgeschleppt wurde, so dürfen nach der rechtskräftigen Entscheidung des LG München nur die reinen Abschleppkosten berechnet werden. Diese betragen in der Regel nur 85,00-100,00 EUR. PARKRÄUME KG dagegen berechnet zumeist Gebühren von 250 EUR und mehr,  da sie unberechtigterweise ihre Servicekosten wie Überwachung, Dokumentation oder eine Fahrkostenpauschale in Rechnung stellt. In diesen Fällen empfehle ich meinen Mandanten auf Rückzahlung zu angemessenen Abschleppkosten zu klagen. Die Erfolgsaussichten sind als sehr gut einzustufen, da das AG München nun eine einheitliche Rechtsprechungs-Linie gegen PARKRÄUME KG fährt und PARKRÄUME KG regelmäßig zur Rückzahlung verurteilt.

pb(blogspot): Was empfehlen Sie, wenn PARKRÄUME KG im Besitz des Autos ist und die Herausgabe ohne sofortige Bezahlung verweigert?

RA Emil Kellner: Wenn man das Auto dringend benötigt und daher leider gezwungen ist zu zahlen, sollte man für einen späteren Gerichtsprozess nur unter dem Vorbehalt der Rückforderung bezahlen und sich dies auf der Quittung von PARKRÄUME KG schriftlich vermerken lassen bzw. mit einem Zeugen den Vorbehalt erklären. Selbst wenn man nicht ausdrücklich unter Vorbehalt bezahlt hat, sind die gerichtlichen Erfolgsaussichten gut, da die Gerichte grds. eine Zwangslage annehmen, die als Vorbehalt gewertet wird.

Als Alternative bietet sich an, mit einer einstweiligen Verfügung auf Rückgabe des Autos zu klagen. Auch hier ist PARKRÄUME KG neulich vor dem AG München klar unterlegen. In Einzelfällen hat auch die Polizei helfen können, in der Regel nimmt sie eine Anzeige wegen Nötigung bzw. Erpressung auf.

pb(blogspot): Wie verhält man sich, wenn man das Auto wieder findet?

RA Emil Kellner: Oft wird das Auto nur wenige hundert Meter weiter am Strassenrand abgestellt. In diesem Fall kann man natürlich sofort das Auto mitnehmen. Sofern man nicht selbst das Auto geparkt hat, ist man der PARKRÄUME KG nicht zu einem Schadenersatz verpflichtet. Auf Privatparkplätzen kann nämlich grds. nur der Fahrer in Anspruch genommen werden, es gibt keine Halterhaftung. Zu beachten ist weiter, dass es keine Verpflichtung gibt gegenüber der PARKRÄUME KG irgendwelche Angaben zu dem Fahrer zu machen.

pb(blogspot): Macht sich die PARKRÄUME KG strafbar mit ihrer Vorgehensweise?

RA Emil Kellner:  Der Geschäftsführer der PARKRÄUME KG ist bereits im Dezember 2009 wegen mehrfacher Nötigung in zweiter Instanz vor dem LG Augsburg zu einer erheblichen Geldstrafe verurteilt worden. Da PARKRÄUME KG und die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt haben, muss nun das OLG München entscheiden. Sofern der GF der PARKRÄUME KG rechtskräftig vorbestraft verurteilt werden sollte, so dürfte sich das Geschäftsmodell der PARKRÄUME KG in dieser Form dann erledigt haben. In München ist wegen mehr als hundert Anzeigen wegen Nötigung auch die Anklage wegen Nötigung zugelassen worden. Betroffene haben die Möglichkeit die jeweilige Vorgehensweise der PARKRÄUME KG von der Staatsanwaltschaft strafrechtlich überprüfen zu lassen.

pb(blogspot): Herr Kellner, wir danken Ihnen für dieses Interview

-------------