Die Niederlagenserie der Parkräume KG vor dem Landgericht und Amtsgericht München setzt sich auch im neuen Jahr nahtlos fort. PRKG wurde wie im Vorjahr wieder zur Rückzahlung wegen zu hoher Gebühren bzw. soweit uns bekannt erstmals zur sofortigen Herausgabe des Autos verurteilt. Geradezu sensationell ist, dass PRKG letzte Woche eine Klage auf Rückzahlung wegen zu hoher Gebühren vor dem Amtsgericht München vollumfänglich anerkannt hat. Das Amtsgericht München setzt somit seine Rechtsprechung konsequent fort, dass PRKG allenfalls reine Abschleppkosten verlangen darf (ca. 85-100 €). Wer also schon von PRKG zur Kasse gebeten worden ist, hat nun beste rechtliche Chancen einen Großteil seiner Kosten vor Gericht zurückzubekommen! Wie man sich am besten rechtlich gegen PRKG wehrt, wird uns Rechtsanwalt Emil Kellner in Kürze in einem Interview erläutern.
Haben sich denn alle gegen Sie verschworen, liebster Herr Gehrke? Zur Zeit läuft aber auch alles schief in der juristischen Abteilung und das wohl mit erheblichen Auswirkungen auf Ihr Business-Modell.
Erst die zweitinstanzliche strafrechtliche Verurteilung wegen mehrfacher Nötigung (letzte Chance vor dem OLG München), dann die rechtskräftige Entscheidung des LG München I (nur reine Abschleppkosten sind zulässig) und dann entscheidet das böse AG München auch immer gegen Ihr PRKG-Baby. Und zu guter Letzt kommen auch noch die Staatsanwälte aus mehreren Bundesländern, die unerbittlich Jagd auf Sie machen, obwohl doch der Herr Professor Lorenz geschrieben hat, dass alles rechtmäßig und legal sei. Wie gemein die alle sind!
Irgendwie spürt man, dass in Oberhaching am Kolpingring 18 bald die Lichter ausgehen werden. Dürfen wir dann kommen und ein paar Kerzen vorbeibringen ? Aber jetzt zu den Fakten:
PRKG zur Rückzahlung von 170,00 € verurteilt: AG München 413 C 28540/09
PRKG zur Rückzahlung von 407,58 € verurteilt: AG München 473 C 9571/09
PRKG zur Rückzahlung von 129,70 € verurteilt: AG München 422 C 18218/09 (Anerkenntnisurteil)
PRKG zur Rückzahlung von 136,95 € verurteilt: AG München 423 C 28719/09
PRKG zur Rückzahlung von 135,00 € verurteilt: AG München 412 C 28148/09
PRKG zur Herausgabe des Autos verurteilt, Widerklage der PRKG auf Zahlung von 848,11 € nur in Höhe von 299,88 € begründet: AG München 461 C 9258/09
PRKG zur sofortigen Herausgabe des Autos verurteilt: AG München 451 C 31743/09.
Diese und weitere Urteile gegen PRKG finden Sie in der Rechtsprechungsübersicht bzw. in “Urteile zum Download”.