Amtsgericht München verurteilt Parkräume KG rechtskräftig zur Rückzahlung wegen Abschlepp-Abzocke am Güterbahnhof-Ostbahnhof in München !

Mit Urteil vom 02.08.2010 des AG München wurde der Abschlepp-Abzocke der Parkräume KG wieder ein Riegel vorgeschoben. Bei dem Fall liegt der Vorgang schon mehrere Jahre zurück. Da das Opfer aber dann durch Medienberichte auf die Klagemöglichkeiten aufmerksam wurde, hat es die Chance genutzt durch eine Klage einen Großteil des Geldes zurückzuerhalten.
Erfolgreich, denn die Abschlepp-Mafia des Joachim K. Gehrke kassierte auf dem Güterbahnhof des Ostbahnhofs in München gnadenlos 273,70 € ab und muss nun nach dem rechtskräftigen Urteil des AG München 178,70 € zurückbezahlen (Az.: 474 C 7108/10). Lediglich reine Abschleppkosten in Höhe von 95,00 € netto befand das Gericht als angemessen. Die Parkräume KG  wäre nicht die Parkräume KG, wenn sie nicht noch auch selbstverständlich die Umsatzsteuer in Rechnung gestellt hätte, obwohl der Grundstückseigentümer vorsteuerabzugsberechtigt war. Die strafrechtliche Bewertung dieses Vorgangs wird die Staatsanwaltschaft München vornehmen.
Und das Beste am Schluss: Nach eigenem Vortrag der Parkräume KG im Prozess arbeiten noch einige Mitarbeiter der Parkräume KG in Oberhaching, so dass das AG München u.a. weiterhin auch wegen ihrer Niederlassung in Oberhaching zuständig war.
 
But, there is another thing: Wie wir weiter in Erfahrung bringen konnten, werden in Kürze mehr als hundert Zivil-und Strafverfahren aufgrund der eindeutigen Rechtsprechung gegen Herrn Joachim K. Gehrke und seiner Abschlepp-Mafia anhängig werden. Lieber Herr Gehrke, da werden Sie wohl noch den einen oder anderen genialen Juristen bzw. Theorie-Professor einstellen müssen. Aber unter uns, Herr Gehrke, wer hält es denn schon länger als nötig bei Ihnen aus ?