Die Rechtsprechungsübersicht

Aktuelle Urteile gegen Parkräume KG

Momentaner Stand (ohne Gewähr): Parkräume KG verliert über 97,7 % aller Prozesse:

Zivilrecht:

Parkräume KG hat keinen Anspruch auf Bezahlung der Vorbereitungskosten (Auto wurde nicht abgeschleppt):
AG München 141 C 22154/06
AG München 422 C 30198/07
AG München 433 C 6766/09
AG München 432 C 5296/09
AG München 461 C 4134/09

AG München 453 C 5893/09

AG München 413 C 6201/10

AG Nauen, 10 C 288/10

AG Pankow/Weißensee 102 C 317/10

AG München 472 C 23250/10

AG München 411 C 2153/11

AG München 414 C 22362/11

AG Landsberg am Lech 4 C 859/11


Parkräume KG zur Rückzahlung von überhöhten Abschleppkosten verurteilt:

LG Berlin 56 S 25/11, Rückzahlung 137,50 €

LG Berlin 85 S 77/11, Rückzahlung 130,90 €

LG München I, 31 S 3648/09, Rückzahlung 178,50 €

LG München I, 14 S 13862/10, Rückzahlung 197,50 €

AG München 422 C 26353/08, Rückzahlung 178,50 €

AG München 433 C 6767/09, Rückzahlung 164,00 €

AG München 412 C 1512/09, Rückzahlung 166,60 €

AG München 461 C 1276/09, Rückzahlung 85,00 €

AG München 413 C 28540/09, Rückzahlung 170,00 €

AG München 473 C 9571/09, Rückzahlung 407,58 €

AG München 422 C 18218/09, Rückzahlung 129,70 € (Anerkenntnisurteil)

AG München 423 C 28719/09, Rückzahlung 136,95 €

AG München 412 C 28148/09, Rückzahlung 135,00 €

AG München 415 C 24770/09, Rückzahlung 150,00 €

AG München 411 C 27879/09, Rückzahlung 272,50 €

AG München 415 C 26417/09, Rückzahlung 265,00 €

AG München 472 C 32421/09, PRKG stimmt vergleichsweise auf Rückzahlung von 150,00 € zu.

AG München 412 C 1601/10, Rückzahlung 150,00 €

AG München 424 C 27724/09, Rückzahlung 130,00 €

AG München 424 C 25850/09, Rückzahlung 170,00 €

AG München 474 C 25940/09, Rückzahlung 266,50 €

AG München 461 C 34544/09, Rückzahlung 195,00 €

AG München 472 C 8054/10, Rückzahlung 246,00 €

AG München 415 C 7504/10, Rückzahlung 197,50 €; zusätzlich Verurteilung zur Zahlung der Anwaltskosten in Höhe von 1023,16 €

AG München 453 C 31302/09, Rückzahlung 185,00 € (Anerkenntnisurteil)

AG München 461 C 6407/10, PRKG stimmt vergleichsweise auf Rückzahlung von 160,00 € zu

AG Berlin-Mitte 13 C 81/10, Rückzahlung 109,50 €

AG München 474 C 7108/10, Rückzahlung 178,70 €

AG München 415 C 7505/10, Rückzahlung 287,50 €

AG Potsdam 29 C 188/10, Rückzahlung 99,75 €; zusätzlich Verurteilung zur Zahlung von Nutzungsentschädigung in Höhe von 817,00 € und Anwaltskosten von 1023,16 €

AG München 451 C 23812/10, Rückzahlung 187,50 €

AG München 451 C 11176/10, Rückzahlung 197,50 €

AG München 422 C 7506/10, Rückzahlung 150,00 €

AG München 472 C 23247/10, Rückzahlung 165,00 €

AG München 472 C 23248/10, Rückzahlung 165,00 €

AG München 472 C 23249/10, Rückzahlung 165,00 €

AG Königstein 21 C 939/10, Rückzahlung 196,00 €

AG Berlin-Mitte 25 C 196/10, Rückzahlung 130,00 €

AG München 473 C 24676/10, Rückzahlung 177,50 €

AG München 473 C 24677/10, Rückzahlung 130,00 €

AG Berlin-Mitte 2 C 434/10, Rückzahlung 162,50 €

AG Rüsselsheim 3 C 1884/10, Klage der PRKG auf Zahlung von 214,95 € erfolglos

AG München 461 C 1398/11, Rückzahlung 130,00 €

AG München 461 C 5052/11, Rückzahlung 130,00 €

AG Berlin-Mitte 2 C 499/10, Rückzahlung 91,50 €

AG München 423 C 28559/10, Rückzahlung 183,06 €

AG München 463 C 5774/10, Rückzahlung 182,50 €

AG München 473 C 24675/10, Rückzahlung 250,00 €

AG Berlin-Mitte 25 C 50/11, Rückzahlung 161,75 €

AG München 473 C 23593/10, Rückzahlung 130,00 €

AG München 415 C 29187/10, Rückzahlung 197,50 €

AG München 433 C 2349/11, Rückzahlung 250,00 €

AG München 411 C 2156/11, Rückzahlung 250,00 €

AG München 472 C 14450/11, Rückzahlung 190,00 €

AG München 453 C 16523/11, Rückzahlung 250,00 €

AG München 424 C 28560/10, Rückzahlung 130,00 €

AG München, 412 C 9935/11, Rückzahlung 250,00 €

AG Rosenheim 13 C 108/11, Klage der PRKG nur in Höhe von 45,00 € erfolgreich

AG München 431 C 20624/11, Rückzahlung 250,00 €

AG München 414 C 30577/11, Rückzahlung 130,00 €

 

Parkräume KG im Wege der einstweiligen Verfügung zur sofortigen Herausgabe des Autos verurteilt:

AG München 451 C 31743/09

AG München 451 C 13032/10

AG München 415 C 32412/10

AG München 424 C 2396/12

LG Berlin 27 O 261/12

LG Berlin 1 O 20/12

Parkräume KG zur Herausgabe des Autos verurteilt, Widerklage der PRKG auf Zahlung von 848,11 € nur in Höhe von 229,88 € begründet:

AG München 461 C 9258/09


Parkräume KG verliert zu 100 %, da auf Privatparkplätzen nach der Rspr. nicht die Halterhaftung gilt und PRKG nicht den Fahrer benennen konnte:


AG München 451 C 31170/07
AG München 415 C 3362/08

 

Strafrecht:

Landgericht Augsburg, 5 Ns 601  Js 141118/07, 5. Strafkammer, Verurteilung des Geschäftsführers der Parkräume KG, Joachim K. Gehrke, wegen mehrfacher versuchter und vollendeter Nötigung zu 250 TS je 70,00 €. (Revisionsverfahren läuft). 


Dennoch wird von der PRKG munter weiter abkassiert als würde es diese Urteile nicht geben, aber eines ist sicher: der Staatsanwalt hat PRKG ins Visier genommen und wird hoffentlich dieser Abzocke ein Ende bereiten.

Urteile zum Download bitte hier klicken

Staatsanwaltschaft Augsburg wird Verurteilung wegen Erpressung beantragen !!

Jetzt wird es ganz eng für den Geschäftsführer der Parkräume KG .  Wie wir schon berichtet haben, wurde der Geschäftsführer der PRKG Joachim K. G. vor dem Amtsgericht Aichach wegen Nötigung zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Dagegen wurde bekanntermaßen von PRKG Berufung eingelegt, aber auch von der Staatsanwaltschaft.

Die Staatsanwaltschaft Augsburg wird in der Berufungsverhandlung den GF der PRKG nun auch wegen Erpressung (!) anklagen und ein höheres Strafmaß fordern, so der Staatsanwalt Matthias Nickolai in der Sendung Kontrovers, Bayrisches Fernsehen vom 12.08.2009, Wahnsinn nachgehakt, der Abschlepp-Nepp. (Video unter http://www.br-online.de/bayerisches-fernsehen/kontrovers/kontrovers-wahnesinn-abschleppdienst-ID1250158814006.xml.).

Verhandlung ist wahrscheinlich noch im Herbst. Wir werden auf jeden Fall vor Ort sein und  berichten. Wer ebenfalls vor Ort sein will kann uns gerne eine Mail (parkraeume-watch@live.de) schreiben. Wir informieren, falls möglich, dann über den genauen Termin.

It´s showtime J.K., put on your best dress.

Hier werden abgeschleppte Autos abgestellt

Hier könnte ihr Auto stehen. Suchen Sie im zuerst in unmittelbarer Umgebung des Abschlepportes. Auch bei den angegeben Straßen auch in der Umgebung suchen. Wenn Sie ihr Auto gefunden haben teilen Sie es uns bitte mit. Auch wenn Sie es auslösen mussten. Abgeschleppt: Orleansstr. / Grillparzerstr TOOM / Balanstr EDEKA

Abgeschleppt: REWE Alramstraße

Wir tun was

Hier ein paar Auszüge aus der Arbeit der letzten Wochen. Das ermutig uns weiterzumachen. Sollte aber auch unsere Leser  ermutigen uns mitzuteilen wann und wo ein Auto abgeschleppt wurde und wo man es wiedergefunden oder wiedererhalten hat. Nur so können wir anderen helfen und den Abzockern eins auswischen

Erstens

Parkräume-watch-Freunde!
Ich bin unsagbar froh, dass es eine Seite wie die Eure gibt, da ich als Studentin mir diese überhöhten Preise keineswegs leisten kann. Mein Auto wurde Donnerstag oder Freitag vom REWE-Parkplatz in der Alramstraße abgeschleppt und ich wäre unfassbar glücklich und erleichtert, könnten Sie mir sagen, wo ich es vielleicht finden könnte, da ich noch nicht bezahlt habe.
Haben Sie vielen lieben Dank,

ein paar Tage später

Hallo zusammen,
ich habe mein Auto tatsächlich gestern Abend gefunden, es stand in der Wackersbergerstraße, also auch nur unweit des REWE-Parkplatz entfernt. Nicht auf einem großen Parkplatz, sondern einfach am Straßenrand.
Vielen herzlichen Dank, Sie haben mir durch Ihren Blog unwahrscheinlich Mut gemacht. Und es ist ja auch tatsächlich gut ausgegangen
.

Zweitens

Liebe parkäume-watch,
erst einmal vielen Dank für Eure tolle Seite und vor allem "Wo könnte das Auto sein?" Dank Eurer Angaben habe ich meines tatsächlich wieder gefunden.
Abgeschleppt in der Balanstraße 105 (Edeka-Parkplatz) und gefunden habe ich es in der Adam-Berg-Straße. Wäre ohne Euch nie drauf gekommen, da es doch relativ weit ist.

parkräume kg erleidet weitere schwere niederlage vor gericht:

1. parkräume kg im fall von ag münchen 432 C 5296/09 wieder zur vollständigen rückzahlung von vorbereitungskosten verurteilt !

2. parkräume kg im fall von ag münchen 412 C 15126/09 zur rückzahlung von 166,60 euro wegen zu hoher abschleppkosten verurteilt ! das gericht hält abschleppkosten nur in höhe von 100,00 eur für angemessen.

Erfahrungbericht aus München

Ich wurde bereits im November 2008 Opfer der Parkräume KG. Gleich vorab - mir geht es nicht um den Abschleppvorgang vom Kundenparkplatz der Firma REWE. Grundsätzlich bin ich der Meinung, daß Eigentümer das Recht haben, Fahrzeuge abschleppen zu lassen die unrechtmäßig parken. Mir ging es lediglich um die Art und Weise wie vor Ort mit mir umgegangen wurde und auch um die Höhe der Forderung mit 342,50 Euro !!. Die Forderung ist deutlich überhöht und steht in keiner Relation zu den Abschleppkosten anderer Abschleppunternehmen ! Für mich war klar, ich werde mich gegen dagegen wehren, ich habe mich an die Kanzlei Merget, Vogel und Kollegen in München gewendet und die haben meinen Fall übernommen.
Am 22.05.09 wurde der Rechtsstreit vor dem Amtsgericht München zu meinen Gunsten entschieden. Es erging ein rechtswirksamer Titel in dem die Firma Parkräume KG zur Zahlung von 164,00 Euro und zur Kostenübernahme der Prozesskosten verurteilt wurde.
MAN MUß SICH NICHT ALLES GEFALLEN LASSEN !!

Ich kann nur jedem raten sich zu wehren !

Marion K.

Weitere Niederlage für Parkräume KG – Amtsgericht München schiebt der Willkür von Parkräume kg einen Riegel vor, Parkräume KG in 2 Fällen verurteilt.

Einen guten Lauf haben die Herren der Parkräume KG nicht gerade. Erst Verurteilung wegen Nötigung, dann der sagenhaft schlechte bzw. peinliche Auftritt im ZDF und jetzt geht es weiter. In 2 Fällen wurde die PRKG verurteilt. Die Urteile stehen hier zum Download bereit.

Parkräume KG im Fall AZ 433 C 6766/09 vom Amtsgericht München auf vollständige Rückzahlung der sog. Vorbereitungskosten, d.h. das Auto wurde mit einer Parkkralle blockiert, (229,08 €) verurteilt !

Parkräume KGin fall 433 C 6767/09 vom Amtsgericht München auf Rückzahlung von 164 € wegen überhöhter abschleppkosten verurteilt. Parkräume kg hatte für einen Abschleppvorgang unverschämte 342,50 € (!) einkassiert !

Abgezockte sollen sich wehren, es hilft !!! Der Kampf geht weiter