Einen guten Lauf haben die Herren der Parkräume KG nicht gerade. Erst Verurteilung wegen Nötigung, dann der sagenhaft schlechte bzw. peinliche Auftritt im ZDF und jetzt geht es weiter. In 2 Fällen wurde die PRKG verurteilt. Die Urteile stehen hier zum Download bereit.
Parkräume KG im Fall AZ 433 C 6766/09 vom Amtsgericht München auf vollständige Rückzahlung der sog. Vorbereitungskosten, d.h. das Auto wurde mit einer Parkkralle blockiert, (229,08 €) verurteilt !
Parkräume KGin fall 433 C 6767/09 vom Amtsgericht München auf Rückzahlung von 164 € wegen überhöhter abschleppkosten verurteilt. Parkräume kg hatte für einen Abschleppvorgang unverschämte 342,50 € (!) einkassiert !
Abgezockte sollen sich wehren, es hilft !!! Der Kampf geht weiter