Die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet über einen besonders dreisten Fall der Abschlepp-Abzocke aus Frankfurt, wo die Parkräume KG für Unfrieden sorgte. Parkräume KG hatte für eine Leerfahrt satte 250,00 € kassiert. Das Amtsgericht München las Herrn J.K. Gehrke und seinen Kumpanen die Leviten und verurteilte nun Parkräume KG zu einer Rückzahlung von 170,00 € (AG München 424 C 25850/09). Mehr dazu unter:http://www.faz.net/s/Rub8D05117E1AC946F5BB438374CCC294CC/Doc~E22BFA25D6C4F4049BDCD2E7434125142~ATpl~Ecommon~Scontent.html
Dieser Blog setzt sich mit den dubiosen Methoden der Parkräume KG auseinander. Bei den auf dieser Seite wiedergegebenen Ratschlägen handelt es sich ausdrücklich nicht um eine Rechtsberatung. Es sind lediglich Tips, die von verschiedenen Quellen übernommen wurden. Wenn Sie Beiträge (Gerichtsurteile, Erlebnissberichte, etc. ) haben die sich mit den Methoden der "Parkräume KG" auseinandersetzten – schicken Sie eine Mail an parkraeume-watch@live.de
Von der Blechlawine zur Prozeßlawine - Joachim K. Gehrke jetzt auch von dem Landgericht Augsburg wegen Nötigung verurteilt !
Steig nicht zu hoch mein kleiner Freund … Die Luft wird dünner für Joachim K. Gehrke und seine Parkräume KG. Der Geschäftsführer der Parkräume KG wurde gestern in der Berufungsverhandlung wieder wegen mehrfacher Nötigung verurteilt und zu einer Geldstrafe von 17.500 Euro verdonnert.
Nach dem Bericht der Aichacher Zeitung vom 03.12.2009 schiebt Herr Gehrke auch noch einen Schuldenberg von 250.000 Euro vor sich her, weil er kein Geld von den Abgeschleppten erhalten habe, aber sein Abschleppunternehmen bezahlen muss. 400.000 € so können wir lesen hat er Außenstände, dass heißt bei einer durchschnittlichen Abzockgebühr von 260€ wären das über 1.500 Abgeschleppte die ihre Schulden bei Herrn Gehrke noch nicht bezahlt haben oder müssen, weil sie ihr Auto wiedergefunden haben. Wir hoffen natürlich, das wir hier einen Großteil dazu beigetragen haben.
Egal, betriebswirtschaftlich ist das eine Katastrophe. Von seiner ambitionierten “Internationalen” Management-Beratung (Cooperation-Management) hat man lange nichts mehr gehört und gesehen. Schmiert, so würde man in der Luft- und Raumfahrtbranche sagen, jetzt die Parkräume KG ab? Der Ärmste ! Ihm scheint nichts mehr zu gelingen - vom Überflieger zum Stubenkücken. Wir können nur nach dem Motto “Brunnenfrosch träumt nicht von den Weltmeeren” auf Besinnung drängen und ihm raten einfach wieder in einem ehrlichen Beruf zu arbeiten, was Ordentliches studiert hat er ja. Wenn er unbedingt abschleppen will, kann er das ja dann auch am PC mit dem Abschleppsimulator machen. Kostet 11 Euro und birgt kein weiteres betriebswirtschaftliches und juristisches Risiko in sich.
Mit dem Geld das er spart könnte er sich vielleicht zwei neue talentierte Anwälte oder gar einen Professor besorgen, die ihn in der Revisionsverhandlung vor dem OLG München aus der Patsche helfen. Zumal jetzt ja auch nach der Süddeutschen Zeitung weitere Klagen wegen Nötigung von den Gerichten zugelassen werden. Da kommt jetzt eine Prozeßlawine auf ihn zu. Wir wünschen alles Gute!
Ausdrücklich möchten wir hier noch mal eins erwähnen. Mit diesem Blog wollen wir Herrn Gehrke durch parteiische und voreingenommene Berichterstattung entgegentreten und uns hier von Gewaltaufrufen, Gewaltandrohung oder Gewalttaten gegenüber Herrn Gehrke distanzieren. Wollen wir nicht, machen wir nicht, empfehlen wir nicht. Unsere Waffen sind der Blog und die Aufklärung über die Möglichkeiten die Sie haben sich gegen die üblen Methoden zu wehren.
Das Andere, Journalisten, Forenteilnehmer oder Blogger eine andere Meinung haben versteht Herrn Gehrke nicht und deshalb versucht er immer wieder die Berichterstattung zu beeinflussen bzw. solche Leute oder Medien zu diskreditieren. Wir machen trotzdem weiter und wünschen ihm aber ganz im Sinne des Luftfahrtpioniers Lilienthal “Die Macht des Verstandes , Sie wird auch im Fluge Dich tragen”
Aus der “Augsburger Allgemeinen”
“Zwei Punkte hat das Landgericht in seinem Urteil klargestellt. So gilt das sogenannte Zurückbehaltungsrecht des Parkplatzeigentümers nicht uneingeschränkt, wenn er das abgeschleppte Auto als „Pfand“ erst dann herausrückt, wenn eine geforderte Summe bezahlt ist. Das Gericht kritisierte im Urteil auch das „Katz-und-Maus-Spiel der Inkassofirma, wenn die Falschparker zwischen Kunden-Hotline und Mitarbeiter hin- und hergewiesen wurden.
Auch die geforderten Kosten in Höhe bis zu 277 Euro seien „unplausibel“. Die „Zusatzkosten“ für das Inkasso-Unternehmen dürften nicht höher sein, als die eigentlichen Abschleppkosten, die in Aichach bei rund 100 Euro lagen”
Lesen Sie mehr unter: http://www.augsburger-allgemeine.de/........
Von Kumpeleien und Gefühlsjuristerei und Rache
हारे कृष्ण हारे कृष्ण कृष्ण कृष्ण हारे हारे हारे रामा हारे रामा
Hat uns natürlich sehr gut gefallen der Artikel in der Süddeutschen Zeitung am Freitag “Abschleppdienst am Haken der Justiz”. Und jetzt wissen wir auch, woher der schöne Aufsatz des in Fachkreisen geschätzten Herrn Professor Lorenz stammt. Seit dem Aufsatz hat Herr G. endlich ein neues Mantra gefunden, das er ständig herunterleiert: “Was zivilrechtlich erlaubt ist, kann strafrechtlich nicht relevant sein”, früher was das “Ohne Geld, kein Auto”. Wir lernen daraus, dass Herr G. jetzt vermehrt nicht mehr auf schmutzigen und nassen Parkplätzen die voller Ameisen sind aktiv ist, sondern ausnahmsweise gut frisiert und angezogen in deutschen Gerichtssälen. Wir hoffen natürlich, dass die Gerichtssäle Zwischenstationen bleiben und die Endstation ohne Bewährung woanders sein wird.
Da haben wir mehr Vertrauen zu den Richterinnen und Richtern, auch bei deutschen Amtsgerichten. Die Unterstellung oder Darstellung, dass diese “Gefühlsjuristerei” betreiben finden wir wenig sachlich und respektlos, vor allem ausgesprochen von einem Professor mit Lehrauftrag. Hier hätten wir mehr Respekt vor der Praxis erwartet und weniger emotionales Involvement. “Genial, sei dieser Service” so schwärmt der Sach –und Fachjurist ganz nüchtern und sachbezogen weiter.
Aber wir wollen hier im Gegensatz zu anderen natürlich nicht in die Unabhängigkeit der Lehre eingreifen und belassen es hierbei. Und wollen uns mit vollem Abstand zu unseren Emotionen selbstkritisch betrachten. “Rache” so konnten wir lesen sei unser Leitmotiv gewesen. Das ist wahr und das geht jedem so der schon mal Kunde von Herrn G. geworden ist. Das es uns heute Spaß macht, ist unbeschreitbar. Vor allem wenn wir am Freitag mehr als 1000 Besucher auf unserem Blog hatten, den Leuten Mut gemacht haben und Hinweise auf weitere 30 angestrebte Anzeigen gekriegt haben. Denn dann wissen wir, was Herr G. bald wieder macht. Gut frisiert, wohl riechend und ordentlich angezogen in deutschen Gerichtssälen stehen und sein Mantra singen.
Und in diesem Sinne Hare Krishna Hare Krishna Krishna Krishna Hare Hare - die Erleuchtung wird kommen Joachim Knut
Opfer gesucht für weiteren TV Beitrag
Für einen weiteren TV Beitrag über die Machenschaften der Parkräume KG un den “Angeklagten G.”* werden wieder Opfer gesucht.
Wer Interesse hat soll sich bitte direkt an Herrn Binder wenden. Hier die Email-Adresse daniel.binder@janus-tv.de.
Demnächst mehr wieder zu einem aktuellen Urteil.
Abendzeitung München berichtet
Wie wir erfahren haben, hat laut einem Bericht der
Abendzeitung vom 22.09 die Staatsanwaltschaft München in fünf Fällen Anklage
gegen den Geschäftsführer der Parkräume KG und einen seiner Mitarbeiter wegen
Nötigung bzw. versuchter Nötigung erhoben!
Das die AZ heute so prominent darüber berichtet hat, begrüßen
wir ausdrücklich und möchten uns nochmal bei dem Redakteur John Schneider für
den Artikel bedanken. Unser Stammtisch zeigt auch Ergebnisse. Morgen ist
übringens offener Stammtisch da sehen wir uns dann wieder.
Nichtdestotrotz: Die Geschäftsführung sieht der Anklage
gelassen entgegen. Nun, dass sehen wir natürlich anders Wir sind sicher, dass
nun endlich diverse Herren bei der PRKG zur Vernunft gebracht werden.
PS: Vernuft
setzt natürlich Verstand voraus. Fraglich, Fraglich ob das dann bei diversen
Herren klappt!