Ich wurde bereits im November 2008 Opfer der Parkräume KG. Gleich vorab - mir geht es nicht um den Abschleppvorgang vom Kundenparkplatz der Firma REWE. Grundsätzlich bin ich der Meinung, daß Eigentümer das Recht haben, Fahrzeuge abschleppen zu lassen die unrechtmäßig parken. Mir ging es lediglich um die Art und Weise wie vor Ort mit mir umgegangen wurde und auch um die Höhe der Forderung mit 342,50 Euro !!. Die Forderung ist deutlich überhöht und steht in keiner Relation zu den Abschleppkosten anderer Abschleppunternehmen ! Für mich war klar, ich werde mich gegen dagegen wehren, ich habe mich an die Kanzlei Merget, Vogel und Kollegen in München gewendet und die haben meinen Fall übernommen.
Am 22.05.09 wurde der Rechtsstreit vor dem Amtsgericht München zu meinen Gunsten entschieden. Es erging ein rechtswirksamer Titel in dem die Firma Parkräume KG zur Zahlung von 164,00 Euro und zur Kostenübernahme der Prozesskosten verurteilt wurde.
MAN MUß SICH NICHT ALLES GEFALLEN LASSEN !!
Ich kann nur jedem raten sich zu wehren !
Marion K.