Unbelehrbar und uneinsichtig wie immer zeigte sich der GF der Parkräume KG und blockierte in Wiesbaden höchstpersönlich mehrere Autos auf einem Aldi-Parkplatz mit einer Parkkralle. Das gefiel der Polizei und der Staatsanwaltschaft gar nicht und beendete den Auftritt des Joachim K. Gehrke mit einer Festnahme. Daraufhin klickten die Handschellen, nur so konnte der Auto-Verstecker Gehrke von weiteren Nötigungen abgehalten werden. Mehr über diesen weiteren peinlichen Auftritt der Parkräume KG: http://www.wiesbadener-kurier.de/region/wiesbaden/meldungen/9573939.htm
Dieser Blog setzt sich mit den dubiosen Methoden der Parkräume KG auseinander. Bei den auf dieser Seite wiedergegebenen Ratschlägen handelt es sich ausdrücklich nicht um eine Rechtsberatung. Es sind lediglich Tips, die von verschiedenen Quellen übernommen wurden. Wenn Sie Beiträge (Gerichtsurteile, Erlebnissberichte, etc. ) haben die sich mit den Methoden der "Parkräume KG" auseinandersetzten – schicken Sie eine Mail an parkraeume-watch@live.de
Amtsgericht Potsdam verurteilt Parkräume KG zur Rückzahlung wegen zu hoher Abschleppkosten, sowie zur Zahlung von Nutzungsentschädigung und außergerichtlicher Anwaltskosten !
Nach dem Amtsgericht AG Berlin Mitte hat nun auch das Amtsgericht Potsdam mit Urteil vom 05.10.2010 die Parkräume KG zu einer empfindlichen Zahlung von insgesamt 1840,16 EUR verurteilt. Das Gericht hielt zum einen von der Parkräume KG einkassierten 219,50 EUR Abschleppkosten nur in Höhe von 119,75 EUR für gerechtfertigt. Zum anderen musste die Parkräume KG für das unberechtigte Verstecken des Autos Nutzungsentschädigung für 19 Tage bezahlen (817,00 EUR), sowie die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten des Opfers von 1023,16 EUR. Amtsgericht Potsdam, Urteil vom 05.10.2010, Az.: 29 C 188/10.
Lange Gesichter von Parkräume KG vor dem Amtsgericht München !
Mal wieder gar nichts zu lachen hatte die Parkräume KG und deren Anwalt vor dem Amtsgericht München. In einem Fall wurde die Parkräume KG durch eine einstweilige Verfügung gezwungen, sofort den Standort des abgeschleppten PKW mitzuteilen. Alle hilflosen Versuche der Parkräume KG dagegen vorzugehen blieben ohne Erfolg (AG München, Urteil vom 08.09.2010; Az.: 451 C 13032/10). Am 28.07.2010 gab es einen weiteren Dämpfer für den selbsternannten Auto-Verstecker, Herrn Joachim Klaus Gehrke: Vollständige Rückzahlung der einkassierten 287,50 EUR, da Parkräume KG keine Angaben zu dem Fahrer machen konnte und hierzu beweisbelastet war und ist. (AG München 415 C 7505/10). Auch hier wehrte sich die Parkräume KG mit Händen und Füßen und jammerte mit einer Gehörsrüge rum, welche mit Beschluss vom 12.09.2010 abgewiesen wurde. So viel uns bekannt ist, gibt es nunmehr allein in München mehr als 50 (!) gerichtliche Entscheidungen, wonach Parkräume KG zur Rückzahlung wegen ungerechtfertigter Kosten verurteilt wurde. Vom AG Berlin werden in Kürze weitere bittere Pillen für die Parkräume KG kommen. Aber unserem lieben Herrn Gehrke ist dies ja eh alles egal (Originalspruch: Ist doch alles rechtmäßig, warum die Aufregung ?!). Au weh, da leidet jemand gehörig unter Realitätsverlust. Oder ist Herr Gehrke selbst Opfer eines Professors + ehemaligen Hiwis geworden ? Egal, bald kommt neue Post von der Staatsanwaltschaft.
Was tun, wenn eine Rechnung der Parkräume KG kommt
Wie unsere Leser verstärkt berichten, verschickt die Parkräume KG Rechnungen an solche Fahrzeughalter/innen, die ihr Auto wiedergefunden haben OHNE GELD gezahlt zu haben. An dieser Stelle erst einmal Gratulation. Das freut uns sehr und wenn wir dazu beigetragen haben noch umso mehr.
Doch zum Thema: In den meisten Fällen wird eine Rechnung über xxx,xx € verschickt, darüber gedruckt steht "Fälligkeit: Netto-Betrag" sowie "Forderung wurde vom Rechnungsempfänger abgetreten, die Rechnung ist an den Parkplatzeigentümer adressiert. Außerdem liegt dem Schreiben eine Rechnung bei, direkt an den Fahrzeughalter/in adressiert, über circa 17.85 € auf Grund der Kosten für Halterermittlung und Einschreiben.
Was ist zu tun, wenn Sie solch eine Rechnung erhalten?
Wir können Sie beruhigen. Sie können die Rechnungen ignorieren oder eine Mitteilung schreiben, dass Sie nicht der/die Fahrerin waren und nur die Halterin sind und es sich Ihrer Kenntnis entzieht wer das Auto zum damaligen Zeitpunkt hatte. PRKG muss beweisen, wer das Auto dort geparkt hat und kann die überhöhte Forderung nicht automatisch an den Halter/in weiterreichen.
Zum rechtlichen Sachverhalt hier ein Auszug aus dem Interview mit Herrn Rechtsanwalt Emil Kellner:
RA Emil Kellner: Oft wird das Auto nur wenige hundert Meter weiter am Strassenrand abgestellt. In diesem Fall kann man natürlich sofort das Auto mitnehmen. Sofern man nicht selbst das Auto geparkt hat, ist man der PARKRÄUME KG nicht zu einem Schadenersatz verpflichtet. Auf Privatparkplätzen kann nämlich grds. nur der Fahrer in Anspruch genommen werden, es gibt keine Halterhaftung. Zu beachten ist weiter, dass es keine Verpflichtung gibt gegenüber der PARKRÄUME KG irgendwelche Angaben zu dem Fahrer zu machen.
Das ganze Interview unter http://parkraeume.blogspot.com/2010/02/pbblogspot-herr-rechtsanwalt-kellner.html
Staatsanwaltschaft Essen ermittelt gegen Parkräume KG wegen gewerbsmäßiger räuberischer Erpressung!
Parkräume KG weiter auf Abzocke-Tour in Weimar !
Nach Göttingen setzt die Parkräume KG ihre Abzocke-Tour quer durch Deutschland fort und zockt nun in Weimar ab. Mehr dazu unter: http://www.thueringer-allgemeine.de/startseite/detail/-/specific/Berliner-Firma-zockt-nun-auch-in-Weimar-ab-803530517