Weitere Niederlagen für Parkräume KG vor Gericht !

Ganz schlecht gestartet ins neue Jahr ist die Parkräume KG : Das Amtsgericht Rosenheim/Zweigstelle Bad Aibling hielt eine Klage der Parkräume KG auf Zahlung von Abschleppgebühren von 270,00 € nur in Höhe von 145,00 € für gerechtfertigt. Nur die reinen Abschlepp- und Anfahrtskosten durfte die Parkräume KG verlangen, nicht dagegen die sog. Vorbereitungskosten. Das Amtsgericht hatte sich dem Urteil des BGH vom 02.12.2011 angeschlossen. AG Rosenheim/Bad Aibling 13 C 108/11, Urteil vom 18.01.2012.

Am 30.01.2012 wurde die Parkräume KG mit einer einstweiligen Verfügung des AG München verpflichtet, den Standort des zurückbehaltenen Fahrzeuges zu benennen. Der betroffene Autofahrer hatte hierzu eine angemessene Summe von 120,00 € beim AG München hinterlegt um das Zurückbehaltungsrecht der Parkräume KG abzuwenden. Zu Recht wie das AG München nun urteilte. Die Parkräume KG muss zudem die gesamten Verfahrenskosten tragen. AG München 424 C 2396/12, Beschluss vom 30.01.2012.

Stiftung Warentest berichtet über die Parkräume KG

Es verwundert kaum, dass die Parkräume KG und ihr Prokurist Ingo H. wenig Interesse haben über das aktuelle Urteil des BGH vom 02.12.2011 ausführlicher zu berichten. Verständlich, da der BGH sich zu der Höhe der zulässigen Kosten eben nicht geäußert hat. Rechtsverbindlich steht dagegen fest, dass die Parkräume KG nicht ihre Überwachungskosten auf den Fremdparker umwälzen darf. Eine Anfrage der Stiftung Warentest, ob die Parkräume KG aufgrund dieses Urteils ihre Forderungen reduzieren wird, wurde von der Parkräume KG selbstverständlich nicht beantwortet. Mehr zu der Thematik unter: http://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/Abschleppen-Auto-monatelang-versteckt-4323216-4323218/

Melden Sie uns Vertragspartner der Parkräume KG !

Es gibt leider immer noch Firmen wie z.B. REWE, Netto und ALDI, die trotz unzähliger Urteile und strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Geschäftsführer Joachim K. Gehrke weiter mit der Parkräume KG zusammenarbeiten. Uns erreichen täglich hunderte Zuschriften von ehemaligen Kunden, die diese Geschäfte jetzt grundsätzlich meiden und nur dort einkaufen, wo eben nicht mit einer dubiosen Abschlepp-Firma kooperiert wird. Melden Sie uns bitte daher Vertragspartner der Parkräume KG ! Wir werden dann eine Schwarze Liste erstellen und veröffentlichen.

Amtsgericht München verurteilt am 30.12.2011 die Parkräume KG erneut wegen Abzocke !

Alles legal und rechtmäßig, so die ständige Leier des Abschlepp-Abzockers Joachim K. Gehrke, Chef der Parkräume KG. Vor Gericht sah es dann mal wieder für den 5er BMW Fahrer (Merkmal: schlecht sitzender Norwegerpullover) aus Oberhaching-Berlin ganz düster aus. Wie in den letzten 4 Jahren auch, wurde die Abzocke-Bande der Parkräume KG von dem AG München am 30.12.2011 zu einer erheblichen Rückzahlung von 130,00 EUR verurteilt. Kassiert hatte die Parkräume KG satte 250,00 EUR auf dem Gelände der FIT-STAR GmbH in München, gerechtfertigt waren nach dem Urteil des AG München dagegen nur 120,00 EUR. Wie durch den BGH schon mit Urteil vom 02.12.2011 festgestellt wurde, hatte die Parkräume KG unzulässigerweise auch ihre Überwachungskosten und weitere unsinnige Tätigkeiten in Rechnung gestellt. Wann unternimmt eigentlich die Staatsanwaltschaft München etwas gegen diese Mafia-Bande im Gegensatz zu den Kollegen aus Augsburg, die den Abschlepp-Kickboxer Arthur S. schleunigst hinter Gittern brachten ?

AG München, 424 C 28560/10, Urteil vom 30.12.2011.

Bundesgerichtshof stellt klar: Parkräume KG darf keine Überwachungskosten einkassieren ! Parkräume KG betrügt seit Geschäftsgründung 2004 !

Nicht richtig freuen kann sich unser lieber Herr Gehrke über das aktuelle Urteil des BGH vom 02.12.2011. Der BGH urteilte nun, dass die Kosten für die Überwachung der Grundstücke nicht von der Parkräume KG verlangt werden dürfen. Auch diese erheblichen Kosten stellt die Parkräume KG den Betroffenen nämlich in Rechnung, da die Parkräume KG mehr als 3000 Standorte in Deutschland betreut und überwachen lässt. Der BGH führt dazu u.a. aus:

“ Nach dem Sachvortrag der Beklagten umfassen die aufgrund des Rahmenvertrages erbrachten Leistungen neben der Vorbereitung des Abschleppens auch die Überwachung des Grundstücks im Hinblick auf unberechtigtes Parken. Dies ergibt sich zudem aus der Anlage 1 zum Rahmenvertrag, wonach unberechtigt parkende Fahrzeuge "... nach Kontrollgängen von Schlepp-Co (jetzt Parkräume KG) Mitarbeitern" entfernt werden. Der hierauf entfallende Kostenanteil der Grundgebühr ist von der Klägerin nicht zu ersetzen. Denn Kosten, die nicht der Beseitigung der Besitzstörung dienen, sondern im Zusammenhang mit deren Feststellung angefallen sind, wie etwa die Kosten einer Parkraumüberwachung durch regelmäßige Kontrollgänge, zählen nicht zu dem adäquat verursachten und damit erstattungsfähigen Schaden. Solchen allgemeinen Überwachungsmaßnahmen fehlt der Bezug zur konkreten Besitzstörung, da sie nicht entfallen, wenn die schädigende Handlung hinweggedacht wird; sie entstehen unabhängig von dem konkreten schadensstiftendenden Ereignis. Vorkehrungen zur Überwachung des Parkplatzes sind daher im Verhältnis zum Schädiger der Sphäre des Grundstücksbesitzers zuzurechnen (vgl. BGH, Urteil vom 6. November 1979 - VI ZR 254/77, BGHZ 75, 230, 237).”

Ein wichtiges und richtungsweisendes Urteil, wie wir finden. Es beweist mal wieder, dass die Parkräume KG eine reine Abzocke-Firma ist.

Die Erfolgsaussichten für Klagen gegen die Parkräume KG sind somit nach wie vor als gut zu bezeichnen.

BGH, V ZR 30/11, Urteil vom 02.12.2011.

5. Strafsenat des OLG München verschiebt Verhandlung gegen Chef der Parkräume KG wegen Erpressung auf den 21.12.2011

Der ursprünglich am 25.10.2011 angesetzte Termin wurde verlegt auf:

21.12.2011, 10.00 Uhr, Sitzungssaal 128/I, Justizgebäude, Schleißheimer Str. 139, 80797 München.

Chef der Parkräume KG, Joachim K. Gehrke, muss sich demnächst vor dem 5. Strafsenat des OLG München auch wegen Erpressung verantworten !

Sehr unangenehm wird es für unseren lieben Herrn Gehrke am 25.10.2011 werden. An diesem Tag findet nämlich die Revisionsverhandlung gegen das Berufungsurteil des LG Augsburg vom 03.12.2009 statt, das Herrn Joachim K. Gehrke bereits wegen mehrfacher Nötigung verurteilt hat. Die Generalstaatsanwaltschaft München hat die Revision damit begründet, dass eine Verurteilung des Angeklagten Gehrke nun wegen Erpressung statt wegen Nötigung zu erfolgen habe. Wer den lieben Herrn Gehrke mal live in der öffentlichen Verhandlung (und nicht auf Parkplätzen) erleben will: 
25.10.2011, 09.30 Uhr, Sitzungssaal 128, Gerichtsgebäude des 5. Strafsenat  OLG  München, Schleißheimer Str. 139 in München.