Bundesgerichtshof stellt klar: Parkräume KG darf keine Überwachungskosten einkassieren ! Parkräume KG betrügt seit Geschäftsgründung 2004 !

Nicht richtig freuen kann sich unser lieber Herr Gehrke über das aktuelle Urteil des BGH vom 02.12.2011. Der BGH urteilte nun, dass die Kosten für die Überwachung der Grundstücke nicht von der Parkräume KG verlangt werden dürfen. Auch diese erheblichen Kosten stellt die Parkräume KG den Betroffenen nämlich in Rechnung, da die Parkräume KG mehr als 3000 Standorte in Deutschland betreut und überwachen lässt. Der BGH führt dazu u.a. aus:

“ Nach dem Sachvortrag der Beklagten umfassen die aufgrund des Rahmenvertrages erbrachten Leistungen neben der Vorbereitung des Abschleppens auch die Überwachung des Grundstücks im Hinblick auf unberechtigtes Parken. Dies ergibt sich zudem aus der Anlage 1 zum Rahmenvertrag, wonach unberechtigt parkende Fahrzeuge "... nach Kontrollgängen von Schlepp-Co (jetzt Parkräume KG) Mitarbeitern" entfernt werden. Der hierauf entfallende Kostenanteil der Grundgebühr ist von der Klägerin nicht zu ersetzen. Denn Kosten, die nicht der Beseitigung der Besitzstörung dienen, sondern im Zusammenhang mit deren Feststellung angefallen sind, wie etwa die Kosten einer Parkraumüberwachung durch regelmäßige Kontrollgänge, zählen nicht zu dem adäquat verursachten und damit erstattungsfähigen Schaden. Solchen allgemeinen Überwachungsmaßnahmen fehlt der Bezug zur konkreten Besitzstörung, da sie nicht entfallen, wenn die schädigende Handlung hinweggedacht wird; sie entstehen unabhängig von dem konkreten schadensstiftendenden Ereignis. Vorkehrungen zur Überwachung des Parkplatzes sind daher im Verhältnis zum Schädiger der Sphäre des Grundstücksbesitzers zuzurechnen (vgl. BGH, Urteil vom 6. November 1979 - VI ZR 254/77, BGHZ 75, 230, 237).”

Ein wichtiges und richtungsweisendes Urteil, wie wir finden. Es beweist mal wieder, dass die Parkräume KG eine reine Abzocke-Firma ist.

Die Erfolgsaussichten für Klagen gegen die Parkräume KG sind somit nach wie vor als gut zu bezeichnen.

BGH, V ZR 30/11, Urteil vom 02.12.2011.

5. Strafsenat des OLG München verschiebt Verhandlung gegen Chef der Parkräume KG wegen Erpressung auf den 21.12.2011

Der ursprünglich am 25.10.2011 angesetzte Termin wurde verlegt auf:

21.12.2011, 10.00 Uhr, Sitzungssaal 128/I, Justizgebäude, Schleißheimer Str. 139, 80797 München.

Chef der Parkräume KG, Joachim K. Gehrke, muss sich demnächst vor dem 5. Strafsenat des OLG München auch wegen Erpressung verantworten !

Sehr unangenehm wird es für unseren lieben Herrn Gehrke am 25.10.2011 werden. An diesem Tag findet nämlich die Revisionsverhandlung gegen das Berufungsurteil des LG Augsburg vom 03.12.2009 statt, das Herrn Joachim K. Gehrke bereits wegen mehrfacher Nötigung verurteilt hat. Die Generalstaatsanwaltschaft München hat die Revision damit begründet, dass eine Verurteilung des Angeklagten Gehrke nun wegen Erpressung statt wegen Nötigung zu erfolgen habe. Wer den lieben Herrn Gehrke mal live in der öffentlichen Verhandlung (und nicht auf Parkplätzen) erleben will: 
25.10.2011, 09.30 Uhr, Sitzungssaal 128, Gerichtsgebäude des 5. Strafsenat  OLG  München, Schleißheimer Str. 139 in München.

Parkräume KG jetzt auch in ABZocknews.de vertreten !

In guter Gesellschaft mit weiteren dubiosen Firmen findet sich die Parkräume KG, wen wundert es, wieder:

http://www.abzocknews.de/tag/parkraume-kg/.

Amtsgericht Bottrop weist Klage der Parkräume KG ab !

Kein Verständnis für die Abschlepp-Abzocke hatte das Amtsgericht Bottrop, das über eine Zahlungsklage der Parkräume KG in Höhe von 250,00 € verhandeln musste.

Das Gericht wies die Klage der Parkräume KG vollständig ab und stellte zudem fest, dass das Vorgehen der Parkräume KG eine Nötigung darstellt.

Mehr unter: http://www.derwesten.de/staedte/bottrop/Klage-von-Abschlepp-Abzocker-abgelehnt-id5104009.html. Ein weiterer Dämpfer für die Parkräume KG, nach dem das Amtsgericht München bereits Ansprüche der Parkräume KG wegen Sittenwidrigkeit ablehnte.

Parkräume KG schleppt zur Wiesn-Zeit am REWE-Parkplatz in der Alramstr. 14, München ab !

Über Wiesnbesucher freut sich unser Abschlepp-Maniac Gehrke besonders gerne und lässt fast täglich in Sendling beim o.g. Parkplatz eifrig abschleppen. Wir sind mit einem Team vor Ort und beobachten, wo das Abschleppunternehmen Pongratz aus Augsburg die Autos beiseite schafft. Wer der Parkräume KG kein Geld geben will, sollte einen angemessenen Betrag von max. 150,00 EUR beim Amtsgericht (Hinterlegungsstelle) München hinterlegen lassen. Die Parkräume KG muss dann bei Vorlage des Hinterlegungsnachweises das Auto sofort herausgeben, ein Zurückbehaltungsrecht kann sie dann nicht mehr geltend machen.