Über einen besonders dreisten Fall der Abschlepp-Abzocke der Parkräume KG hat nun das AG München entschieden und Parkräume KG zur vollständigen Rückzahlung der abgenötigten Gebühr von 246,00 € verurteilt (AG München 472 C 8054/10, Urteil vom 17.06.2010). Man ist ja so einiges von den üblen Geschäftspraktiken des Herrn Joachim K. Gehrke gewohnt, aber bei diesem Abschlepp-Exzess kann man nur noch den Kopf schütteln: Die Mitarbeiter der Parkräume KG schreckten nicht davor zurück das Auto sogar mit dem im Auto (!) befindlichen Fahrer abzuschleppen und auf ein abgesperrtes Gelände zu verbringen. Vor dem Amtsgericht München meinte Parkräume KG doch tatsächlich irgendeinen Anspruch auf die erpressten 246,00 € haben zu können. Die Quittung für diesen Raubzug der Neuzeit kam postwendend: Verurteilung zur Rückzahlung der abkassierten 246,00 € ! Zusätzlich bekommen die Herren der Parkräume KG weitere Post von der Staatsanwaltschaft München u.a. wegen Nötigung und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Lieber Herr Gehrke, was ist denn los mit Ihnen ? Haben Sie zu viele Western in Ihrer Kindheit gesehen oder wo liegt der Ursprung für so ein seltsames Verhalten ? Durften Sie nie im Fasching Sheriff spielen ? Aber das können Sie ja bald den Richtern des OLG München erzählen, die über Ihre Sozialprognose (Knast oder Geldstrafe) urteilen werden. Viel Glück wünschen wir Ihnen da, vielleicht schreibt ja der werte Prof. Dr. Lorenz ein paar schlaue Zeilen dazu……
Dieser Blog setzt sich mit den dubiosen Methoden der Parkräume KG auseinander. Bei den auf dieser Seite wiedergegebenen Ratschlägen handelt es sich ausdrücklich nicht um eine Rechtsberatung. Es sind lediglich Tips, die von verschiedenen Quellen übernommen wurden. Wenn Sie Beiträge (Gerichtsurteile, Erlebnissberichte, etc. ) haben die sich mit den Methoden der "Parkräume KG" auseinandersetzten – schicken Sie eine Mail an parkraeume-watch@live.de
Weitere Schlappe für Parkräume KG vor dem Amtsgericht München ! Parkräume KG wegen Abzocke zur Rückzahlung von 195,00 € verurteilt.
Parkräume KG wurde in einem aktuellen Gerichtsprozeß wieder von dem Amtsgericht München in die Schranken gewiesen und zu einer deftigen Rückzahlung von 195,00 EUR verurteilt. Das Gericht hielt lediglich reine Abschleppkosten in Höhe von 95,00 EUR, zuzüglich eines Tiefgaragenzuschlages von 30,00 EUR für gerechtfertigt, während Parkräume KG schamlos 320,00 EUR noch vor Ort einkassierte. AG München 461 C 34544/09, Urteil vom 11.06.2010. Diese und weitere unzählige Urteile gegen Parkräume KG unter der Rubrik “Rechtsprechungsübersicht “ und “Urteile zum Download”.
Berlin wehrt sich - mit Nepperschlepper.de Interview
McDonalds Hagen kündigt Zusammenarbeit mit Parkräume KG; Parkplatz-Sheriff aus Augsburg zu hoher Haftstrafe verurteilt
Herr J. K. Gehrke, der Mann, der Montag bis Freitag nicht kann
Parkräume KG - TV-Bericht
MagmaTV sucht für die Sendung „Brisant" Menschen, die von unseriösen Abschleppdiensten auf Supermarktparkplätzen abgeschleppt und abgezockt worden sind.
Wenn Ihnen so etwas passiert ist und Sie Ihre Geschichte im Fernsehen erzählen möchten, dann haben Sie keine Scheu sich bei uns zu melden.
Sie erreichen uns telefonisch unter: 02233 - 9636 185
Oder per E-Mail: recherche@magmatv.de
Viele Grüße MagmaTV
PS Watchblog: Herr Gehrke vielleicht was für Ihre Rubrik "Presse- und Medienspiegel"
http://www.parkraeume.de/media.php !
Thema Kundenzufriedenheit
Relauncht und wieder vom Netz genommen und wieder da. Die neue Webseite der Parkräume KG. Neue Kategorien wie “Presse und Medienspiegel” und “Recht” ohne Inhalte – Herr Gehrke wir können Ihnen da gerne unter die Arme greifen. Bedienen Sie sich doch einfach in unserem Blog. Massenweise Urteile (leider gegen Sie) und Presseartikel (von uns für Sie)
Dies ist heute aber nicht unser Thema: Heute geht es um Service-Qualität und KUNDENZUFRIEDENHEIT.
Nicht die Kunden von denen Sie leider oder zumindest im Moment noch leben und die Sie abzocken, sondern um Ihre AUFTRAGGEBER denen Sie auf Ihrer neuen Webseite viel versprechen:
Als Ihr Dienstleister für Parkraummanagement nehmen wir Ihre Interessen wahr und befreien Sie von den Aktivitäten rund um die Entfernung widerrechtlich abgestellter Fahrzeuge. An sieben Tagen die Woche, rund um die Uhr.
Rechnen wir nach ob Sie sich daran auch halten. Also Joachim Kevin eine kleine Textaufgabe:
Die Parkräume KG ist ein Servicedienstleister der 3.000 Objekte in ganz Deutschland überwacht. Die Firma hat laut Webseite 20 Mitarbeiter. Geht man davon aus das maximal 15 Mitarbeiter mit der Parkraumüberwachung tätig sind, der Rest ist Rechtabteilung, Telefondienst und Geschäftsführung.
Guter Service: Man verspricht einen Service von 24 Stunden an 7 Tagen die Woche. Geht man davon aus, dass jedes Objekt also bei guten Service mindestens alle 2 Stunden kontrolliert wird, sind das 1500 Objekte die Stunde. Macht also für jeden Außendienstmitarbeiter bzw. Key-Accounter 100 Objekte die Stunde. Machbar? Nicht wirklich.
Schlechter Service: Selbst wenn Sie nur einmal am Tag vorbeischauen, muss jeder Ihrer Mitarbeiter noch mindestens 8 Objekte die Stunde kontrollieren. Macht alle 7 Minuten ein neues Objekt. Machbar? Nicht wirklich! Schon gar nicht wenn abgeschleppt werden muss, dann ist der Mitarbeiter ja blockiert und kann nicht weiter kontrollieren. Nach einer halben Stunde muss er bei einem schlechten Service schon in der nächsten Stunde gleich 12 Objekte kontrollieren und so weiter.
Ihre einzige Rettung ist, dass Ihre KUNDEN nichts zahlen müssen, denn Sie bieten den einen schlechten Service ja zum Glück „kostenneutral“ an. Geholfen ist Ihren KUNDEN aber auch nicht. Warum so fragen Sie sich machen wir das? Weil auch Ihre potentiellen KUNDEN unsere Webseite besuchen (wissen wir) und das lesen werden. ´
Ihr Watch Team
Übringens Gratulation zum neuen Büro in der Friedrichstraße haben wir uns gleich ma anjekiekt