Staatsanwaltschaft Wiesbaden ermittelt gegen Parkräume KG

Nach dem Parkräume KG an einem Tag von einem REAL-Parkplatz mindestens 29 Autos abgeschleppt hat, ermittelt nun auch die Staatsanwaltschaft Wiesbaden gegen Parkräume KG wegen Nötigung. Mehr dazu unter:

http://www.wiesbadener-kurier.de/region/wiesbaden/meldungen/8690251.htm

Parkräume KG erneut zur Rückzahlung wegen Abzocke vom Amtsgericht München verdonnert !

Unsere Freunde der Parkräume KG aus Oberhaching bekommen wieder Post vom Amtsgericht München. Parkräume KG wurde in vier weiteren aktuellen Prozessen zur Rückzahlung wegen weit überhöhter Abschleppkosten verurteilt. Das Amtsgericht München setzt somit seine Rechtsprechung konsequent fort, wonach nur reine Abschleppkosten im Bereich von ca. 100,00 € zulässig und angemessen sind. In dem Verfahren AG München 412 C 1601/10 wurde auch geklärt, dass das Amtsgericht München für die Klage zuständig war. Tja, lieber Herr Gehrke, der geniale Supertrick mit Ihrem neuen Laden in Berlin (sitzt da überhaupt jemand?) die unangenehmen Klagen dort hinzulotsen, hat nicht so ganz geklappt…..

AG München 412 C 1601/10, PRKG zur Rückzahlung von 150,00 € verurteilt

AG München 424 C 27724/09, PRKG zur Rückzahlung von 130,00 € verurteilt

AG München 424 C 28850/09 PRKG zur Rückzahlung von 170,00 € verurteilt

AG München 474 C 25940/09, PRKG zur Rückzahlung von 266,50 € verurteilt

Zuständigkeit des Gerichts bei Klagen

Beachten Sie bitte, dass die Sitzverlegung der Parkräume KG nach Berlin bezüglich des Gerichtsstandes nicht hilft. Solange man den persönlich haftenden Komplementär mitverklagt, reicht dessen Wohnsitz nach AG München aus.

Siehe auch in der Rechtsprechungsübersicht (Link) "Urteil_Parkraume_Zustaendigkeit_Muenchen.pdf"

Parkräume in Essen und Berlin

…….auch meine Frau wurde heute Opfer der Parkräume KG. Sie parkte 2 Stunden auf dem Kundenparkplatz des „Netto“ (früher: PLUS)-Supermarktes an der Heinrich-Held-Straße in Essen.

Der Wagen wurde abgeschleppt zur Emmastr. im selben Stadtteil. Kostete 250 €, zahlbar sofort an den Außendienstmitarbeiter S…. A. der mit einem alten Opel, Kennzeichen:

UN-..- …76, vorgefahren war. Wir werden klagen!!!

Bleibt tapfer…

-------- EIN ANDERER LESER

danke für eure tolle Arbeit. Mein Auto wurde auf dem REWE-Parkplatz in der Pasteurstr. in 10407 Berlin abgeschleppt. Ich musste bezahlen, weil ich es nicht gefunden habe. Klage eingereicht.  Es stand in der Erich-Nehlhans-Str in 10247 Berlin. Ich hoffe, das hilft anderen Betroffenen.

….. uns hat es bei dem Netto-Parkplatz, Bröckenhoffstr. in Bottrop erwischt, wurden mit üblen Methoden zur Zahlung gezwungen. Sache unserem Anwalt übergeben und Strafanzeige gestellt !

Amtsgericht München erteilt Parkräume KG wieder eine Abfuhr wegen Abzocke !

In weiteren aktuellen Verfahren vor dem Amtsgericht München ist unser lieber Herr Gehrke mit seiner Abschlepp-Krake wieder grandios gescheitert. Parkräume KG wurde in allen Fällen erneut zur Rückzahlung wegen weit überhöhter Abschleppkosten verurteilt. Die Amtsrichter hielten nur reine Abschleppkosten von 100,00 € für gerechtfertigt, während Parkräume KG 250,00 € einkassierte.

So führt das Gericht in seiner Urteilsbegründung u.a. aus:” Das Gericht schätzt den Wert der Abschleppkosten auf 100,00 €. Ein weitergehender Anspruch steht der Beklagten (PRKG) nicht zu. Die weiteren von der Beklagten vorgetragenen Kosten dienen nicht der Schadensbeseitigung, sondern ausschließlich der Bearbeitung und außergerichtlichen Abwicklung des an die Beklagten abgetretenen Schadensersatzanspruches. Solche Ansprüche sind regelmäßig nicht zu ersetzen.”

In einem weiteren Verfahren hatte Parkräume KG  eine Parkkralle angebracht und kassierte für diese angebliche Vorbereitungsmaßnahme 167,20 € ab. Das Amtsgericht München verurteilte Parkräume KG nun zur vollständigen Rückzahlung mangels einer Rechtsgrundlage.

AG München 423 C 28719/09, PRKG zur Rückzahlung von 136,95 € verurteilt

AG München 412 C 28148/09, PRKG zur Rückzahlung von 135,00 € verurteilt

AG München 415 C 24770/09, PRKG zur Rückzahlung von 150,00 € verurteilt.

AG München 453 C 5893/09, PRKG zur Rückzahlung von 167,20 € verurteilt.

Diese und weitere aktuelle Urteile gegen Parkräume KG finden Sie in der Rechtsprechungsübersicht und in der Rubrik “Urteile zum Download”.

Da haben Sie sich mal wieder eine blutige Nase geholt, lieber Herr Gehrke (O-Ton: Es ist doch alles legal und rechtmäßig). Vor dem Amts- und Landgericht weht nun mal ein anderer Wind als auf Ihren so geliebten Parkplätzen.

Da tut Ihnen doch hoffentlich die Berliner Luft gut….

Parkräume KG zieht scheinbar nach Berlin

Jetzt ist die Parkräume KG bei uns in  der Hauptstadt angekommen, zumindest auf einem Briefkasten.

Die Türschilder, alles noch sehr provisorisch. Wollen wir hoffen, dass es ein Provisorium bleibt. Wir arbeiten dafür. Mach et jut – J.K.

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Interview mit Rechtsanwalt Emil Kellner

pb(blogspot): Herr Rechtsanwalt Kellner, wie viele Mandanten vertreten Sie zur Zeit gegen PARKRÄUME KG ?

Rechtsanwalt Emil Kellner: Zur Zeit betreue ich 30 Mandanten , die auf verschiedenster Weise negative Erfahrungen mit PARKRÄUME KG gemacht haben. In allen Fällen geht es um unberechtigte Forderungen, die von PARKRÄUME KG geltend gemacht werden. Zum einen werden Kosten von PARKRÄUME KG eingetrieben, obwohl das Auto nicht abgeschleppt wurde, zum anderen werden viel zu hohe Abschleppkosten mit denkwürdigen Methoden noch vor Ort abkassiert.

pb(blogspot): Wir haben gehört, dass PARKRÄUME KG in Berlin  und Potsdam  aktiv ist und sogar ihren Sitz nach Berlin verlegen will, was ist davon zu halten?

Rechtsanwalt Emil Kellner: Das kann sein. Ich gehe davon aus, dass München für die PARKRÄUME KG ein zu heißes Pflaster geworden ist, da sie regelmäßig vor dem Amtsgericht und auch Landgericht unterliegen und in Berlin möglicherweise eine andere Rechtsprechung herbeisehnen. Man darf gespannt sein, wie die Berliner auf den "Service" der PARKRÄUME KG reagieren. Im Grunde genommen werden sich wahrscheinlich aber auch die Berliner Gerichte an der Münchener Rechtslage bzw. Rechtsprechung orientieren und die ist doch sehr eindeutig in letzter Zeit.

pb(blogspot): Was bedeutet das für bestehende Opfer wenn die PARKRÄUME KG Ihren Sitz eventuell nach Berlin verlegt?

Soweit ich in Erfahrung bringen konnte, hat PARKRÄUME KG nach wie vor ihre Niederlassung in Oberhaching, so dass das AG München weiterhin zuständig ist.

pb(blogspot): Grundsätzlich - wie sieht es rechtlich aus wenn das Auto gar nicht abgeschleppt wurde ?

Hierzu ist zu sagen, dass PARKRÄUME KG keinen Anspruch auf Bezahlung der sog. Vorbereitungskosten hat. Diesbezügliche Klagen von PARKRÄUME KG wurden und werden regelmäßig vor dem Amtsgericht München abgewiesen. In Betracht kommen allenfalls evtl. Kosten für eine Leerfahrt, sofern PARKRÄUME KG nachweisen kann, dass nur aufgrund des Falschparkens dieses Autos der Abschleppdienst gerufen werden musste. Dazu gibt es auch ein Urteil des AG München, welches die Kosten für eine Leerfahrt auf ca. 45 EUR geschätzt hat.

pb(blogspot): Und wenn abgeschleppt wurde ? Lohnt es sich dann zu klagen?

RA Emil Kellner: Sofern berechtigt abgeschleppt wurde, so dürfen nach der rechtskräftigen Entscheidung des LG München nur die reinen Abschleppkosten berechnet werden. Diese betragen in der Regel nur 85,00-100,00 EUR. PARKRÄUME KG dagegen berechnet zumeist Gebühren von 250 EUR und mehr,  da sie unberechtigterweise ihre Servicekosten wie Überwachung, Dokumentation oder eine Fahrkostenpauschale in Rechnung stellt. In diesen Fällen empfehle ich meinen Mandanten auf Rückzahlung zu angemessenen Abschleppkosten zu klagen. Die Erfolgsaussichten sind als sehr gut einzustufen, da das AG München nun eine einheitliche Rechtsprechungs-Linie gegen PARKRÄUME KG fährt und PARKRÄUME KG regelmäßig zur Rückzahlung verurteilt.

pb(blogspot): Was empfehlen Sie, wenn PARKRÄUME KG im Besitz des Autos ist und die Herausgabe ohne sofortige Bezahlung verweigert?

RA Emil Kellner: Wenn man das Auto dringend benötigt und daher leider gezwungen ist zu zahlen, sollte man für einen späteren Gerichtsprozess nur unter dem Vorbehalt der Rückforderung bezahlen und sich dies auf der Quittung von PARKRÄUME KG schriftlich vermerken lassen bzw. mit einem Zeugen den Vorbehalt erklären. Selbst wenn man nicht ausdrücklich unter Vorbehalt bezahlt hat, sind die gerichtlichen Erfolgsaussichten gut, da die Gerichte grds. eine Zwangslage annehmen, die als Vorbehalt gewertet wird.

Als Alternative bietet sich an, mit einer einstweiligen Verfügung auf Rückgabe des Autos zu klagen. Auch hier ist PARKRÄUME KG neulich vor dem AG München klar unterlegen. In Einzelfällen hat auch die Polizei helfen können, in der Regel nimmt sie eine Anzeige wegen Nötigung bzw. Erpressung auf.

pb(blogspot): Wie verhält man sich, wenn man das Auto wieder findet?

RA Emil Kellner: Oft wird das Auto nur wenige hundert Meter weiter am Strassenrand abgestellt. In diesem Fall kann man natürlich sofort das Auto mitnehmen. Sofern man nicht selbst das Auto geparkt hat, ist man der PARKRÄUME KG nicht zu einem Schadenersatz verpflichtet. Auf Privatparkplätzen kann nämlich grds. nur der Fahrer in Anspruch genommen werden, es gibt keine Halterhaftung. Zu beachten ist weiter, dass es keine Verpflichtung gibt gegenüber der PARKRÄUME KG irgendwelche Angaben zu dem Fahrer zu machen.

pb(blogspot): Macht sich die PARKRÄUME KG strafbar mit ihrer Vorgehensweise?

RA Emil Kellner:  Der Geschäftsführer der PARKRÄUME KG ist bereits im Dezember 2009 wegen mehrfacher Nötigung in zweiter Instanz vor dem LG Augsburg zu einer erheblichen Geldstrafe verurteilt worden. Da PARKRÄUME KG und die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt haben, muss nun das OLG München entscheiden. Sofern der GF der PARKRÄUME KG rechtskräftig vorbestraft verurteilt werden sollte, so dürfte sich das Geschäftsmodell der PARKRÄUME KG in dieser Form dann erledigt haben. In München ist wegen mehr als hundert Anzeigen wegen Nötigung auch die Anklage wegen Nötigung zugelassen worden. Betroffene haben die Möglichkeit die jeweilige Vorgehensweise der PARKRÄUME KG von der Staatsanwaltschaft strafrechtlich überprüfen zu lassen.

pb(blogspot): Herr Kellner, wir danken Ihnen für dieses Interview

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