Das Aichacher Amtsgericht hat den Geschäftsführer der Parkräume KG zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Berufung wurde eingelegt. Mehr dazu unter
http://www.aichacher-zeitung.de/vorort/aichach/art18,5800
Pressespiegel:
Dieser Blog setzt sich mit den dubiosen Methoden der Parkräume KG auseinander. Bei den auf dieser Seite wiedergegebenen Ratschlägen handelt es sich ausdrücklich nicht um eine Rechtsberatung. Es sind lediglich Tips, die von verschiedenen Quellen übernommen wurden. Wenn Sie Beiträge (Gerichtsurteile, Erlebnissberichte, etc. ) haben die sich mit den Methoden der "Parkräume KG" auseinandersetzten – schicken Sie eine Mail an parkraeume-watch@live.de
Das Aichacher Amtsgericht hat den Geschäftsführer der Parkräume KG zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Berufung wurde eingelegt. Mehr dazu unter
http://www.aichacher-zeitung.de/vorort/aichach/art18,5800
Pressespiegel:
So kennen wir die Mitarbeiter der Parkräume KG. Selbstgerecht und überheblich. Und so trat zumindest der Geschäftsführer der Parkräume KG vor dem Gericht in Aichach auf. Leider erst zu spät haben wir von dem Termin erfahren und mussten in der Aichacher Zeitung von dem ersten Gerichtstermin lesen. Ein zweiter Verhandlungstag findet heute am 19.03 statt. Wir werden natürlich darüber berichten und hoffen, dass Herr G. das kassiert was lange schon fällig ist. Ob das Ihn belehren wird, ist natürlich fraglich.
Übrigens. Wir sind immer noch dran den Gerichtstermin in München nicht aus dem Auge zu verlieren. Er steht, wir sind in Kontakt mit verschiedenen Medien und wir werden natürlich unsere Leser und weitere Medien darüber informieren.
Egal – heute ist Aichach der Mittelpunkt unsere Wünsche. Vielleicht gibt es ja morgen schon Schönes zu berichten.
Einige Opfer der Parkräume KG haben uns mitgeteilt, dass in den Anschreiben des Anwältchen der Parkräume KG mitgeteilt wird, dass eine Weitergabe des Schriftsatzes an Dritte, insbesondere zur Publikation im Blogspot untersagt wird. Der Autor (Anwältchen) der Schriftsätze beruft sich hier auf sein Urheberrecht. Dennoch: Ein ernstzunehmender juristischer Schriftsatz hat sich an die herrschende Meinung zu halten und ist folglich keine eigenständige Schöpfung des Autors.
Aber, da fällt uns ein Juristenwitz ein: Wann unterliegt ein juristischer Schriftsatz dem Urheberrecht? Wenn er so haarsträubend ist, dass er eine eigenständige Schöpfung des Autors ist. Insofern kann man natürlich die Schriftsätze so interpretieren.
Wie wir erfahren haben wurde der Gerichtstermin auf einen bis dato unbekannten Termin verschoben. Mit dem Streik im öffentlichen Dienst wird das ja nicht zu tun haben.
einen Schreibtisch bei der Münchener Staatsanwaltschaft. Aus einem weiteren TV Beitrag über die PRKK und den Abschlepp-Teufel. Den Bericht gibt es hier:
http://sat1-blitz.feedplace.de/post/die-dreiste-masche-der-abschlepp-abzocker/