Staatsanwaltschaft München I erhebt Anklage gegen Gehrke und einen Mitarbeiter der Fa. Parkräume KG ! Abschlepp-Abzocker droht Gefängnis !

 

Das Landgericht München I hat über die Anklage der Staatsanwaltschaft München I gegen den Geschäftsinhaber der Parkräume KG und einen seiner Außendienstmitarbeiter wegen Erpressung und Körperverletzung zu entscheiden.  (Aktenzeichen StA München I, 403 Js 208232/09). Die Anklage wurde vor der Strafkammer des Landgerichts München I erhoben, weil die Staatsanwaltschaft im Fall einer Verurteilung mit der Verhängung einer Freiheitsstrafen von mehr als vier Jahren rechnet.

Aktuelle Berichterstattung – den Medien sei Dank

aufgrund der aktuellen Berichterstattung (SAT1)  in Rundfunk und Fernsehen über die Dienstleistungen der Parkräume KG, erreichen uns in den letzten Tagen eine Vielzahl Anfragen von geschädigten Personen und sonstigen Interessenten aus dem gesamten Bundesgebiet sowie aus den Nachbarländern Österreich und Schweiz, die unsere Hilfe im Umgang mit der Parkräume KGB in Anspruch nehmen möchten.

Wir empfehlen hier am besten die Anwälte Kellner und Gründler zu kontaktieren.

Rechtsanwalt Emil Kellner
Nibelungenstr. 15 a
80639 München,
Tel.: 089/1392670
Fax.: 089/ 13926767
kellner@gemeinschaftskanzlei.de

Rechtsanwalt Dirk Gründler
Lisztstr. 27
81677 München (Bogenhausen)
Tel. (089) 2300 1973
Fax (089) 2300 1974
E-Mail: kanzlei@ra-gruendler.de

Es geht weiter - Joachim Kevin

Auch wenn das Gehrke versucht uns wieder mundtod zu machen und versucht den Blog bei Blogger abschalten zu lassen. Unsere Zugriff steigen wieder – auch Dank der schönen Urteile

 

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Pressespiegel zum Urteil des BGH gegen die Parkräume KG

Berliner Morgenpost: Grundstücksbesitzer haften für überhöhte Abschleppkosten
Tagesschau: Auftraggeber muss zu hohe Abschleppkosten zahlen

FOCUS berichtet über neues BGH-Urteil: Grundstückseigentümer haften nun für die Abzockgebühren der Parkräume KG !

http://www.focus.de/auto/ratgeber/kosten/ueberhoehte-kosten-muss-man-nicht-zahlen-urteil-gegen-abschlepp-abzocke_aid_809724.html

Jetzt wird es auch verdammt ungemütlich werden für REWE, NETTO, FIT-STAR, Olympia Tower MUC, Krankenhaus Bogenhausen & Co, die bedenkenlos Abzocke-Rahmenverträge mit der Parkräume KG vereinbart haben. Wir wir wissen, kommt jetzt eine neue  Klagewelle auf diese Firmen zu. Die erste Klagewelle mit mehr als 200 Verurteilungen wegen Abzocke hat ja die Parkräume KG schon zu spüren bekommen.Man darf gespannt sein, wie lange dann noch die Zusammenarbeit mit der Parkräume KG andauern wird. Viel weiter ist man schon in Schottland und England, dort haben die Behörden das Geschäft mit unseriösen Abschleppfirmen schon längst aus guten Gründen verboten :

http://www.focus.de/auto/news/beschwerden-gegen-abschlepper-england-verbietet-parkkrallen_aid_542439.html

Good Bye, Mister J.K. Gehrke !

Gerhrke der Ikarus

Der Bundesgerichtshof BGH hat entschieden, dass Geschädigte der Parkräume KG zuviel bezahltes Geld, also alles was über die reinen Abschleppkosten kassiert wurde, zurückgezahlt werden muss bzw. zurückgefordert werden kann. Da brennen die ersten Strahlen auf die Flügel des Überfliegers Joachim K. Gehrke, der jetzt schon zurecht als legendär zu nennende Geschäftsführer der Parkräume KG.

Der BGH hat aber auch darauf hingewiesen, dass die Rückforderung an die Grundstückseigner zu richten ist und nicht an die Parkräume KG. Diesen Aspekt wollten die Anwälte der PRKG gar nicht erörtert haben, der BGH ist aber darauf gestossen und hat es getan. Und das ist der Todesstrahl für unseren Ikarus, denn, der All-in-One-Service-Gehrke ist dahin. Welcher Parkplatzbesitzer oder Grundstückseigentümer will vor Gericht gezogen werden und selbst gerade stehen müssen für die überzogenen Kosten der Parkräume KG? Da wenden sich schon die ersten Kunden ab, kann man lesen. Die Grundstücksbesitzer sind zu Recht alarmiert und in Panik ! Die WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH kündigte bereits Konsequenzen an.

Und so war es ein Malheur seiner Anwälte, der das Wachs endgültig schmelzen und die Federn heraustrennen wird. Wir wünschen dem ehemaligen Flugzeugmodellbauer Joachim Kai Gehrke eine bessere Landung als es dem Ikarus beschieden war. Wir wünschen ihm einen hoffentlich baldigen beruflichen Neustart, weiterhin unternehmerisches und familiäres Glück.

"Κάθε εμπόδιο και σε καλό"

Eine ausführliche Erörterung der BGH Entscheidung finden Sie hier.

http://www.test.de/Teure-Abschlepper-Geld-zurueck-vom-Parkplatzinhaber-4438794-4438802/