Das Landgericht Berlin hat am 25.10.2011 die Berufung der PRKG gegen ein Urteil des AG Mitte vollständig abgewiesen. Das AG Mitte hielt nur 130,90 € an Abschleppkosten für gerechtfertigt und verurteilte die PRKG zur Rückzahlung der darüber hinaus gehenden Kosten. Das schmeckte unserem lieben Herrn Gehrke natürlich gar nicht und ging jetzt mit seiner Berufung grandios unter. LG Berlin, Urteil vom 25.10.2011, Az.: 85 S 77/11.
Dieser Blog setzt sich mit den dubiosen Methoden der Parkräume KG auseinander. Bei den auf dieser Seite wiedergegebenen Ratschlägen handelt es sich ausdrücklich nicht um eine Rechtsberatung. Es sind lediglich Tips, die von verschiedenen Quellen übernommen wurden. Wenn Sie Beiträge (Gerichtsurteile, Erlebnissberichte, etc. ) haben die sich mit den Methoden der "Parkräume KG" auseinandersetzten – schicken Sie eine Mail an parkraeume-watch@live.de
Parkräume KG verliert vor dem Amtsgericht München! Klage der PRKG auf Zahlung von Vorbereitungskosten in Höhe von 147,75 € vollständig abgewiesen.
Die juristische Niederlagenserie der Parkräume KG geht munter weiter: Am 02.02.2012 wurde eine Klage der Parkräume KG auf Zahlung von 125,00 € für die sog. Vorbereitungskosten zuzüglich Halterermittlungskosten zu 100 % abgewiesen. Die Berufung wurde nicht zugelassen, sämtliche Kosten des Verfahrens muss die PRKG zahlen. Der Vorfall ereignete sich auf dem REWE-Parkplatz in der Alramstr. 14 in München. Obwohl der Betroffene sein Auto dort innerhalb der zulässigen Parkzeit parkte, verlangte die Parkräume KG in Zusammenarbeit mit der REWE-Group vollkommen unberechtigte 147,75 € für angeblich durchgeführte Vorbereitungsmaßnahmen. Ein weiterer Fall für die Staatsanwaltschaft München. AG München 414 C 22362/11, Urteil vom 02.02.2012.
Weitere Niederlagen für Parkräume KG vor Gericht !
Ganz schlecht gestartet ins neue Jahr ist die Parkräume KG : Das Amtsgericht Rosenheim/Zweigstelle Bad Aibling hielt eine Klage der Parkräume KG auf Zahlung von Abschleppgebühren von 270,00 € nur in Höhe von 145,00 € für gerechtfertigt. Nur die reinen Abschlepp- und Anfahrtskosten durfte die Parkräume KG verlangen, nicht dagegen die sog. Vorbereitungskosten. Das Amtsgericht hatte sich dem Urteil des BGH vom 02.12.2011 angeschlossen. AG Rosenheim/Bad Aibling 13 C 108/11, Urteil vom 18.01.2012.
Am 30.01.2012 wurde die Parkräume KG mit einer einstweiligen Verfügung des AG München verpflichtet, den Standort des zurückbehaltenen Fahrzeuges zu benennen. Der betroffene Autofahrer hatte hierzu eine angemessene Summe von 120,00 € beim AG München hinterlegt um das Zurückbehaltungsrecht der Parkräume KG abzuwenden. Zu Recht wie das AG München nun urteilte. Die Parkräume KG muss zudem die gesamten Verfahrenskosten tragen. AG München 424 C 2396/12, Beschluss vom 30.01.2012.
Stiftung Warentest berichtet über die Parkräume KG
Es verwundert kaum, dass die Parkräume KG und ihr Prokurist Ingo H. wenig Interesse haben über das aktuelle Urteil des BGH vom 02.12.2011 ausführlicher zu berichten. Verständlich, da der BGH sich zu der Höhe der zulässigen Kosten eben nicht geäußert hat. Rechtsverbindlich steht dagegen fest, dass die Parkräume KG nicht ihre Überwachungskosten auf den Fremdparker umwälzen darf. Eine Anfrage der Stiftung Warentest, ob die Parkräume KG aufgrund dieses Urteils ihre Forderungen reduzieren wird, wurde von der Parkräume KG selbstverständlich nicht beantwortet. Mehr zu der Thematik unter: http://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/Abschleppen-Auto-monatelang-versteckt-4323216-4323218/
Melden Sie uns Vertragspartner der Parkräume KG !
Es gibt leider immer noch Firmen wie z.B. REWE, Netto und ALDI, die trotz unzähliger Urteile und strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Geschäftsführer Joachim K. Gehrke weiter mit der Parkräume KG zusammenarbeiten. Uns erreichen täglich hunderte Zuschriften von ehemaligen Kunden, die diese Geschäfte jetzt grundsätzlich meiden und nur dort einkaufen, wo eben nicht mit einer dubiosen Abschlepp-Firma kooperiert wird. Melden Sie uns bitte daher Vertragspartner der Parkräume KG ! Wir werden dann eine Schwarze Liste erstellen und veröffentlichen.
Amtsgericht München verurteilt am 30.12.2011 die Parkräume KG erneut wegen Abzocke !
Alles legal und rechtmäßig, so die ständige Leier des Abschlepp-Abzockers Joachim K. Gehrke, Chef der Parkräume KG. Vor Gericht sah es dann mal wieder für den 5er BMW Fahrer (Merkmal: schlecht sitzender Norwegerpullover) aus Oberhaching-Berlin ganz düster aus. Wie in den letzten 4 Jahren auch, wurde die Abzocke-Bande der Parkräume KG von dem AG München am 30.12.2011 zu einer erheblichen Rückzahlung von 130,00 EUR verurteilt. Kassiert hatte die Parkräume KG satte 250,00 EUR auf dem Gelände der FIT-STAR GmbH in München, gerechtfertigt waren nach dem Urteil des AG München dagegen nur 120,00 EUR. Wie durch den BGH schon mit Urteil vom 02.12.2011 festgestellt wurde, hatte die Parkräume KG unzulässigerweise auch ihre Überwachungskosten und weitere unsinnige Tätigkeiten in Rechnung gestellt. Wann unternimmt eigentlich die Staatsanwaltschaft München etwas gegen diese Mafia-Bande im Gegensatz zu den Kollegen aus Augsburg, die den Abschlepp-Kickboxer Arthur S. schleunigst hinter Gittern brachten ?
AG München, 424 C 28560/10, Urteil vom 30.12.2011.