Amtsgericht Berlin-Mitte verurteilt Parkräume KG zur Rückzahlung !

Mit aktuellem Urteil vom 19.07.2011 des AG Mitte wurde die Parkräume KG zur Rückzahlung von 161,75 € verdonnert. Die Parkräume KG hatte für einen Abschleppvorgang 257,00 € einkassiert, das AG Mitte sah dagegen nur reine Abschleppkosten in Höhe von 110,00 € als gerechtfertigt an. (AG Mitte 25 C 50/11, Urteil vom 19.07.2011).

Mehr unter: Urteile zum Download

Parkräume KG verliert erneut vor dem Landgericht München I. Berufung der Parkräume KG wurde zurückgewiesen !

Das Landgericht München I- 14. Zivilkammer- hat am 09.05.2011 die Berufung der Parkräume KG gegen das Urteil des AG München (Az.: 415 C 7504/10) vom 06.07.2010 zurückgewiesen. Dort wurde die Parkräume KG u.a. zur Rückzahlung von 197,50 € wegen überhöhter Abschleppgebühren verurteilt. Aus Sicht des LG München I hatte die Berufung keine Aussicht auf Erfolg, weil die Parkräume KG zu keiner Zeit ihre vermeintlichen Ansprüche aufschlüsseln konnte. Nach der 31. Zivilkammer des LG München (Az.: 31 S 3648/09) hat nun auch die 14. Kammer alle Forderungen der Parkräume KG abgewiesen. (Landgericht München 14 S 13862/10, Beschluss vom 09.05.2011).

Mehr unter: Urteile zum Download.

Parkräume KG ließ ohne ausreichende Beschilderung abschleppen: Amtsgericht München verurteilt die Abschlepper zur vollständigen Rückzahlung !

Verbotsschilder nicht eindeutig erkennbar, für die Parkräume KG natürlich überhaupt kein Problem trotzdem abzuschleppen und abzukassieren. In der Emmy-Noether-Str./Hanauer Str. bei München fand sich eben keine ausreichende Beschilderung, wie das AG München jetzt feststellte und verurteilte die Parkräume KG zur vollständigen Rückzahlung der einkassierten 250,00 EUR zuzüglich aller Anwalts- und Gerichtskosten. Amtsgericht München 473 C 24675/10, Urteil vom 07.06.2011.Mehr dazu unter: Urteile zum Download

Amtsgericht München: Parkräume KG muss zurückbezahlen !

Das Amtsgericht München verurteilte erneut die Parkräume KG zur Rückzahlung wegen überzogener Abschleppgebühren: Von einkassierten 287,50 € muss die Parkräume KG 182,50 € zurückbezahlen (AG München 463 C 5774/10, Urteil vom 18.05.2011).

So arbeitet die Parkräume KG und deren Chef Joachim K. Gehrke !

Hallo Liebe Blogger,

vorab vielen Dank für Eure Seite und die vielen Tipps!

Wir haben gestern (17.05.2011) gegen 12.00 Uhr vor dem Fressnapf (Plinganserstraße) geparkt, wollten kurz zur Sparkasse auf der schräg gegenüberliegenden Straßenseite um Geld abzuheben um dann beim Fressnapf einzukaufen. Doch leider mussten wir feststellen, dass wir für die Einkäufe dann kein Auto mehr gehabt hätten! Sicher haben wir einen Abschleppwagen nebendran stehen sehen, aber mal ehrlich, wer denkt denn, dass  innerhalb weniger Minuten das eigene Auto abgeschleppt wird, vor allem wenn man wirklich immer Kunde in dem Laden ist.
Ab hier begann dann der Spaß...
Telefonate mit der Parkräume KG, den Hinweis, dass wir Bargeld (€250) bereit halten sollen und dass ein "Außendienst Mitarbeiter" vorbei kommen würde.
3 Stunden später war es dann auch soweit. Herr Gehrke persönlich kam in seinem schönen silbernen BMW 5er (E60) Limousine mit Berliner Kennzeichen (B-) und verlangte sodann bares, im Anschluss würden wir dann erfahren wo unser Auto hin versetzt wurde.
Wir sagten aber gerne doch, gleich wenn der Streifenwagen eintrifft bekommt er sein Geld, woraufhin der Herr Gehrke sofort die Flucht mit seinem Auto ergriff. Die Höhe der Unverfrorenheit war, dass er uns die Anfahrt für rund 30 Euro auch noch berechnen wollte.
Ab ca. 16 Uhr beschäftigte sich die Polizei dann mit unserem Problem (Vielen Dank hier nochmal denn die Herrschaften haben wirklich alles in ihrer Macht stehende versucht!) Heraus kam, dass dieser mehrfach Verurteilte überhaupt gar keinen Auftrag zur Abschleppung unseres Wagens von Fressnapf erhalten hatte. Die Polizei versuchte ihrerseits die Parkräume KG ans Telefon zu bekommen, was kurzzeitig auch funktionierte, tja, bis die Dame am anderen Ende einfach nach 2 Minuten auflegte.
Nach weiteren 2 Stunden des Wartens vor der Fressnapf Filiale tauchte der zwielichtige Herr unter Angaben mehrerer Ausreden immer noch nicht auf, woraufhin wir mit der Polizei zur Wache fuhren, um unsere Anzeigen wegen Nötigung aufzugeben.
Gegen 20 Uhr traf Herr Gehrke dann doch vor dem Revier ein, wobei er selbiges unter keinen Umständen betreten wollte. Mehrere Beamte, die uns begleiteten hinterließen bei diesem verkommenen Subjekt auch keinerlei Eindruck…Abgebrüht halt.
Er weigerte sich überhaupt zu reden oder sich auf sonstiges einzulassen, wobei wir ihn eindringlich darauf hinwiesen, dass sowohl wichtige Medikamente (nicht rezeptfrei) als auch der Arbeitslaptop von mir im Auto lagen. Auch das war nicht von Interesse. „zahlen Sie?“ Inzwischen übrigens lächerliche € 310,  wir verneinten und er flüchtete wieder, anders kann man das gar nicht beschreiben. Dies bescherte dem Herrn übrigens zwei weitere Anzeigen wegen Nötigung.
Heute 18.05.2011, hat sich dann Fressnapf selber seit morgens mit unserem Problem beschäftigt und man glaubt es kaum, auf mehrfache Aufforderung seitens Fressnapf und den schriftlichen Hinweis dass Fressnapf selber den Auftrag nicht an die Parkräume KG gestellt hat, diese das Fahrzeug also widerrechtlich abgeschleppt hat, haben die vermeintlichen Herrschaften dieser Abzocker KG klein beigegeben natürlich nicht ohne weiter Zeit zu schinden, so dass wir gegen 15 Uhr von Fressnapf endlich erfuhren, wo unser Auto steht. (Auch hier nochmal herzlichen Dank an Fressnapf, denn ohne die wäre das nicht so schnell gegangen!)
Wir behalten uns nun selbstverständlich vor sämtliche Schäden, die an unserem Auto und uns entstanden sind in Rechnung zu stellen. Die Unterschlagung beziehungsweise Erpressung wird dann an unseren Anwalt weiter geleitet.
Abschließend sei zu sagen, wenn diese Mafiosi nur vier Autos am Tag entwenden und verstörte Betroffene das Erpressergeld zahlen, verdient dieses Subjekt €1000 am Tag, sprich €30. 000 im Monat. Und das bei nur vier Opfern am Tag. Einfach unglaublich!
Der gehört hinter Gitter und sein Vermögen zwangsentenzogen!
MFG

Und so liest es sich bei der Parkräume KG: Wir, das Team der Parkräume KG, sind uns bewusst, dass unsere Tätigkeit Ihre Mobilität einschränkt, Zeit und Geld kostet und alles andere als erfreulich ist. Dementsprechend sind wir darauf bedacht, die Angelegenheit so einfach und so schnell wie möglich zu gestalten.

Landgericht München I will Berufung der Parkräume KG zurückweisen !

Schlecht sieht es aus für die Berufung der Parkräume KG gegen das Urteil des AG München 415 C 7504/10 vom 06.07.2010. Dort wurde die Parkräume KG zu einer Rückzahlung von 197,50 €, sowie Zahlung der außergerichtlichen Anwaltskosten verurteilt. Das Landgericht München I hat nun in einem Hinweisbeschluss mitgeteilt, dass die Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat. (LG München 14 S 13862/10, Beschluss vom 02.03.2011).

Ausführlicher unter: Urteile zum Download.