Abzocke mit der Telefonhotline der Parkräume KG

Uns erreichen immer mehr Zuschriften von Betroffenen, die Rechnungen, Mahnungen und weitere Schreiben von der Parkräume KG erhalten haben, ohne dass auf die kostenpflichtige 01805-Nummer hingewiesen wurde. Bei Anruf der ”Servicenummer” von Parkräume KG fallen nämlich bis zu 42 ct/min an Telefongebühren an. Zweimal abzocken scheint für die Parkräume KG kein Problem zu sein. Auch auf vielen Hinweisschildern der Parkräume KG finden sich keine Preisangaben zu der kostenpflichtigen Hotline (siehe Bild unten). Die Bundesnetzagentur verfolgt im Interesse des Verbraucherschutzes u.a. auch Verstöße wegen fehlender Preisangaben. Beschwerden wegen Rufnummernmissbrauch werden von der Bundesnetzagentur angenommen unter: http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1911/sid_ACAE33D59683F02FAEEB4E3EDD812D59/SharedDocs/Downloads/DE/BNetzA/Verbraucherservice/RufnummernmissbrauchSpamDialer/MitteilungRufnummernPreisepdf.html?nn=64500.

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Parkräume KG muss wieder zurückbezahlen !

In zwei weiteren aktuellen Fällen ist die Parkräume KG wegen weit überhöhter Abschleppgebühren von dem Amtsgericht München zur Rückzahlung verurteilt worden. Das Amtsgericht München hielt nur reine Abschleppkosten von 120,00 € für rechtmäßig, während die Abzocker der Parkräume KG schamlose 250,00 € bzw. 297,50 € einkassierten. (AG München 473 C 24676/10, Urteil vom 15.03.2011; AG München 473 C 24677/10, Urteil vom 15.03.2011). In Kürze erwarten wir Entscheidungen des Landgerichts München. Es ist auch hier mit Verurteilungen der Parkräume KG zu rechnen.

Amtsgericht Berlin-Mitte verurteilt Parkräume KG wieder zur Rückzahlung !

Mit Urteil vom 03.03.2011 verurteilte das AG Berlin-Mitte die Parkräume KG zur Rückzahlung von 130,00 €. Das Gericht hielt nur reine Abschleppkosten von 120,00 € für zulässig. Die Parkräume KG hatte dagegen 250,00 € einkassiert. (AG Berlin Mitte 25 C 196/10). Die genaue Urteilsbegründung nachzulesen unter: Urteile zum Download.

Zahlen Sie nicht direkt !! - Hinterlegung beim Amtsgericht

Wer in die Fänge der Parkräume KG geraten ist und sein Fahrzeug nicht wiedergefunden hat, kann folgendermaßen vorgehen:

Bei der Hinterlegungsstelle des zuständigen Amtsgerichts den geforderten Betrag der Parkräume KG als Sicherheit hinterlegen und sich die Hinterlegung bestätigen lassen.

Damit wird das von der Parkräume KG in Anspruch genommene Zurückbehaltungsrecht nach § 273 III BGB abgewendet und sie muss bei Vorlage des Hinterlegungsnachweises sofort das Auto herausgeben bzw. den Standort des Fahrzeugs verraten.

Auf diese Weise erhält man sein Fahrzeug zurück, ohne der Parkräume KG Geld geben zu müssen.

Die Herausgabe darf die Hinterlegungsstelle auf Antrag nur vornehmen, wenn

  • sich alle Beteiligten einig sind und dies der Hinterlegungsstelle mitteilen
  • eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung vorgelegt wird,  aus der sich die Empfangsberechtigung ergibt

Wenn alle Betroffenen so handeln, so hätte sich die Abzocke der Parkräume KG durch akuten Geldmangel bald erledigt.

Abschlepp-Kollege von Herrn Gehrke bleibt im Knast nach aktuellem Urteil vom Bundesgerichtshof !

Lieber Herr Gehrke, haben wir schon ein Ticket nach Belize (kein Auslieferungsabkommen mit der BRD) gebucht, oder wie soll es jetzt weiter gehen ? Ihr Freund Herr Arthur S. aus Augsburg muss jetzt nach dem Urteil vom BGH weiter im Gefängnis einsitzen ! Für Ihr laufendes Strafverfahren vor dem OLG München wegen mehrfacher Nötigung sieht es nun aber gar nicht gut aus ! Als kleinen Trost haben wir Ihnen ein wenig Spielzeug und Fachliteratur herausgesucht.

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http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Lokales/Augsburg-Stadt/Lokalnews/Artikel,-Augsburger-Parkplatzsheriff-muss-ins-Gefaengnis-_arid,2360612_regid,2_puid,2_pageid,4490.html

http://www.antenne.de/bayern/Urteil-gegen-den-Augsburger-Parkplatz-Sheriff-rechtskraeftig__nachrichten_323015_news.html

Neue Stellenausschreibung mit “korrekter” Adresse

Der Dümmste ist er ja noch lange nicht, der Geschäftsführer der Parkräume KG.  Diesmal mit korrekter Adresse. Bewerbungen gehen nur per E-Mail, logisch wenn man keinen Briefkasten hat. Wir würden uns auch mal über ein “Danke” freuen Herr Gehrke.

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