Lügt man einen Richter an?

Nach dem Bericht des Fernsehsenders VOX gehen bei uns immer mehr Hinweise ein, dass die Firma Parkräume KG scheinbar sämtliche Briefe mit Poststempeln aus dem Münchener Raum (Poststempelbereich der Briefzentren München 80 und Starnberg 82) verschickt. Der Parkräume Watch-Blog hat mehrere Briefe mit Poststempel  zugeschickt bekommen. Diese finden Sie hier in unserem Downloadbereich.

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Für uns ist dies nur ein weiterer Beweis, dass  Herr Gehrke seine Verwaltung noch in München  bzw. Oberhaching betreibt und vorsätzlich Gerichte bzw. Richter belügt. Denn er und seine Anwälte haben in mehreren Gerichtsverfahren darauf hingewiesen haben, dass der Firmensitz in Berlin ist und in Oberhaching kein Büro mehr besteht. Des Weiteren gibt es eidesstattliche Versicherungen von ehemaligen Mitarbeitern, dass die Firma nur Scheinadressen in Berlin hat und noch aus Oberhaching heraus geführt wird.

Diese Informationen werden wir der Präsidentin des Kammergerichts Berlin Nöhre demnächst zur Verfügung stellen – an Ihr liegt es dann zu entscheiden ob Sie Ihre überlasteten Berliner Gerichte mit unnötigen Gerichtsverfahren weiter belasten will, oder an die Kollegen in München verweist. Natürlich steht es ihr auch frei ein Verfahren wegen Prozeßbetrug gegen Joachim K. Gehrke einleiten zu lassen.

Joachim K. Gehrke, Chef der Parkräume KG scheitert mit Befangenheitsantrag gegen Richterin des AG München !

Unserem lieben Herrn Gehrke passt die Rechtsprechung des Amtsgericht München natürlich gar nicht, da er seit zwei Jahren ständig zur Rückzahlung wegen Abzocke verurteilt wird. Als letzter Rettungsanker blieb dann nur noch ein hilfloser Befangenheitsantrag gegen eine Richterin des Amtsgericht München, der grandios gescheitert ist. Mit Beschluss vom 21.01.2011 wurde der Befangenheitsantrag für unbegründet erklärt. (AG München Az. 473 C 24677/10).

Parkräume KG wieder aufgeflogen ! Neue Firmenadresse in der Friedrichstr. 191 reine Postanschrift !

Wie uns jetzt mehrere Betroffene aus Berlin mitgeteilt haben, ist der neue von der Parkräume KG angegebene Firmensitz in der Friedrichstr. 191 mal wieder eine Briefkastenadresse, ( wie schon Borsigstr. 2, Friedrichstr. 88, Friedrichstr. 50) ohne Geschäftsräume und Mitarbeiter. Und der Chef-Abschlepper Gehrke ist natürlich auch noch nie gesehen worden. Kein Wunder, wenn alle Mitarbeiter nach wie vor im Umland von München leben und in Oberhaching am Kolpingring 18 ihrer Abzocke nachgehen. Nach dem Herr Joachim K. Gehrke und seine Rechtsvertreter in Gerichtsverfahren dennoch wahrheitswidrig das Gegenteil behaupten, gibt es bald mächtig Ärger. Schon mal was von Prozessbetrug gehört, lieber Herr Gehrke ?

Vox berichtet über die Machenschaften der Parkräume KG

Am 23.01.2011 zeigte der Fernsehsender Vox ab 17.00 Uhr in der Sendung auto mobil einen Bericht über die üblen Methoden der Parkräume KG. Dieses Bild zeigt die Hausmeisterin Frau C. am Kolpingring 18, wie sie im Auftrag der Parkräume KG unliebsame Gäste verscheucht. Komisch wer hat denn am Kolpingring 18 etwas zu verbergen ? War der Chef, Herr Gehrke, zufällig dort ?

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Den Beitrag finden Sie unter http://www.voxnow.de/automobil.php?container_id=49079&player=1&season=0 (ab Minute 26 geht es los.)

Parkräume KG verliert Klage vor dem Amtsgericht Pankow/Weißensee !

Mit Urteil vom 09.12.2010 wies das AG Pankow/Weißensee eine Klage der Parkräume KG auf Zahlung von 91,60 € für sog. Vorbereitungsmaßnahmen zum Abschleppen vollständig ab. Das Gericht befand u.a., dass überhaupt kein nachvollziehbarer Schaden entstanden sei, wenn ein Parkplatz lediglich überwacht wird und es zu keinem Abschleppvorgang gekommen ist. Im Übrigen seien die von der Parkräume KG geltend gemachten Kosten der Art und Höhe nach nicht plausibel. (AG Pankow/Weißensee 102 C 317/10).

Aldi-Süd beendet die deutschlandweite Zusammenarbeit mit Parkräume KG !

Diese gute Nachricht erreichte uns jetzt zum Jahreswechsel: Nach unzähligen Beschwerden von Kunden bzw. Nichtmehr-Kunden, negativen Berichten in der Presse und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen war für Aldi-Süd der Imageschaden wohl offenbar zu groß um mit der Abschleppbande Parkräume KG noch weiter zusammenzuarbeiten. Unserem lieben Herrn Gehrke laufen jetzt nach seinem Rausschmiss aus der Friedrichstr. 88 auch die letzten Auftraggeber davon. Kein Wunder, wenn man die Rechte anderer mit Füssen tritt und gnadenlos Selbstjustiz betreibt.

Jahresrückblick 2010

Wir baten diesmal Personen, die der gemeinsamen Sache nahestehen einen Jahresrückblick zu schreiben. Leider haben wir bis dato noch nicht von allen eine Antwort erhalten. Ausstehend sind noch die Antworten von Herrn Gehrke (Geschäftsführer der Parkräume KG) und der Staatsanwaltschaft München. Geantwortet hat uns soweit Herr Rechtsanwalt Emil Kellner:

Rechtsanwalt Emil Kellner: Das Jahr 2010, war wie 2009, ein außerordentliches gutes Jahr für meine Mandanten, die in die Fänge der Parkräume KG geraten und zur Zahlung von teilweise über 300,00 € genötigt worden sind. In allen geführten Prozessen wurde Parkräume KG zur Rückzahlung wegen weit überhöhter Kosten verurteilt. Insbesondere das Amtsgericht München urteilt einheitlich und regelmäßig gegen Parkräume KG und hält nur reine Abschleppkosten in einem Bereich von ca. 100,00 € für zulässig, d.h.alle Kosten die darüberhinaus gehen musste die Parkräume KG zurückbezahlen, auch die Gerichts- und Anwaltskosten. Aufgrund der sehr guten gerichtlichen Erfolgsaussichten vor dem Amtsgericht München sollten Betroffene, die von der Parkräume KG zur Kasse gebeten worden sind, auf Rückzahlung klagen. Zwei Prozesse waren besonders spektakulär und zeigen mit welchen bedenklichen Methoden diese Firma vorgeht: In einem Fall wurde ein Mandant gleich mit seinem Auto mitabgeschleppt und auf einem Privatgelände zu einer Zahlung von 246,00 € genötigt. In einem anderen Fall wurde das Fahrzeug einer Rentnerin, die noch nicht einmal parkte, von dem Abschleppwagen der Parkräume KG blockiert und am Wegfahren gehindert um anschließend fast 200,00 € einzukassieren. Auch in diesen Verfahren ist die Parkräume KG  von dem Amtsgericht München zur Rückzahlung aller Kosten verurteilt worden. Insbesondere wie die Leute am Parkplatz behandelt werden, ist eine einzige Zumutung. So mussten die Betroffenen teilweise stundenlang in der Kälte warten, bis endlich ein Mitarbeiter der Parkräume KG auftauchte, ein Büro existiert natürlich nicht, die Autos werden achtlos irgendwo am Straßenrand abgestellt. Dann wird oftmals auch die Umsatzsteuer rechtswidrig einkassiert, obwohl die Grundstücksnutzer vorsteuerabzugsberechtigt sind. In  vielen Fällen waren die Mitarbeiter der Parkräume KG geistig nicht in der Lage den korrekten Standort des Autos mitzuteilen, so dass wichtige Termine verpasst wurden. Und für diesen tollen Service müssen die Betroffenen auch noch bezahlen, da die Abschleppgebühren der Parkräume KG fast dreimal so hoch sind wie von seriösen Firmen. Viele Betroffene wissen leider nicht, dass ihre Rückforderungsansprüche gegen die Parkräume KG erst nach drei Jahren verjähren und sollten daher auf Rückzahlung klagen, da das Kostenrisiko sehr gering ist und die Erfolgsaussichten außerordentlich gut sind. Allein im Jahr 2010 ist die Parkräume KG in mehr als 30 Verfahren von dem Amtsgericht München zur Rückzahlung wegen überteuerter Gebühren bzw. Herausgabe des Fahrzeuges verurteilt worden. .