Polizei stoppt Parkkrallen-Aktion der Parkräume KG in Göttingen. Fahrzeug des Geschäftsführers der Parkräume KG durch Staatsanwaltschaft beschlagnahmt !

Derzeit ohne fahrbaren Untersatz (5er BMW, tiefergelegt und Monsterbreite Alufelgen) ist uns lieber Herr Gehrke unterwegs. Nach einer üblen Parkkrallen-Aktion in Göttingen (119 € her oder die Parkkralle bleibt dran!) riefen mehrere Opfer die Polizei zu Hilfe, welche daraufhin die Abzocke-Aktion der Parkräume KG beendete. 
Um dem üblen Treiben der Parkräume KG Einhalt zu gebieten, wurde desweiteren gleich das Auto des Herrn Joachim K. Gehrke zur Sicherheit beschlagnahmt, da sich in dem Fahrzeug noch weitere Parkkrallen befanden. 

So berichtet die Polizeisprecherin Jasmin Kaatz: “ Gegen 17.15 Uhr trafen unsere Beamten am Siekweg ein und fanden noch drei Autofahrer mit Parkkralle am Auto vor. Die Beamten haben sich ausführlich informiert und dann die Aktion der Parkräume KG beendet. Das Fahrzeug des Geschäftsführers wurde beschlagnahmt, in ihm befanden sich noch weitere Parkkrallen, Hinweisschilder und Erfassungsbögen. Er selber wurde nach Feststellung der Personalien freigelassen. 
Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Joachim K. Gehrke wegen gewerbsmäßiger räuberischer Erpressung, Nötigung und versuchter Freiheitsberaubung eingeleitet, das ist auch bei der Staatsanwaltschaft anhängig.” 
Weitere Einzelheiten unter: http://www.extratip-goettingen.de/lokales/siekwegkrieg-mit-paerk-kraellen.html. Unser lieber Herr Gehrke, bewaffnet bis an die Zähne mit Parkkrallen um Göttingen unsicher zu machen.
Und jetzt steht er selbst ohne Auto da !

Amtsgericht München verurteilt Parkräume KG rechtskräftig zur Rückzahlung wegen Abschlepp-Abzocke am Güterbahnhof-Ostbahnhof in München !

Mit Urteil vom 02.08.2010 des AG München wurde der Abschlepp-Abzocke der Parkräume KG wieder ein Riegel vorgeschoben. Bei dem Fall liegt der Vorgang schon mehrere Jahre zurück. Da das Opfer aber dann durch Medienberichte auf die Klagemöglichkeiten aufmerksam wurde, hat es die Chance genutzt durch eine Klage einen Großteil des Geldes zurückzuerhalten.
Erfolgreich, denn die Abschlepp-Mafia des Joachim K. Gehrke kassierte auf dem Güterbahnhof des Ostbahnhofs in München gnadenlos 273,70 € ab und muss nun nach dem rechtskräftigen Urteil des AG München 178,70 € zurückbezahlen (Az.: 474 C 7108/10). Lediglich reine Abschleppkosten in Höhe von 95,00 € netto befand das Gericht als angemessen. Die Parkräume KG  wäre nicht die Parkräume KG, wenn sie nicht noch auch selbstverständlich die Umsatzsteuer in Rechnung gestellt hätte, obwohl der Grundstückseigentümer vorsteuerabzugsberechtigt war. Die strafrechtliche Bewertung dieses Vorgangs wird die Staatsanwaltschaft München vornehmen.
Und das Beste am Schluss: Nach eigenem Vortrag der Parkräume KG im Prozess arbeiten noch einige Mitarbeiter der Parkräume KG in Oberhaching, so dass das AG München u.a. weiterhin auch wegen ihrer Niederlassung in Oberhaching zuständig war.
 
But, there is another thing: Wie wir weiter in Erfahrung bringen konnten, werden in Kürze mehr als hundert Zivil-und Strafverfahren aufgrund der eindeutigen Rechtsprechung gegen Herrn Joachim K. Gehrke und seiner Abschlepp-Mafia anhängig werden. Lieber Herr Gehrke, da werden Sie wohl noch den einen oder anderen genialen Juristen bzw. Theorie-Professor einstellen müssen. Aber unter uns, Herr Gehrke, wer hält es denn schon länger als nötig bei Ihnen aus ?

Jetzt auch Berlin ! Amtsgericht Berlin-Mitte verurteilt Parkräume KG rechtskräftig zur Rückzahlung wegen Abschlepp-Abzocke

Mit Urteil vom 05.08.2010 wurde nun Parkräume KG auch von dem Amtsgericht Berlin-Mitte zur Rückzahlung wegen weit überhöhter Abschleppkosten verurteilt. Von den einkassierten 219,50 € muss Parkräume KG 109,50 € zzgl. Zinsen zurückzahlen. Das Gericht hielt nur die reinen Abschleppkosten für zulässig und schätzte diese Kosten auf 110,00 €, Amtsgericht Berlin-Mitte 13 C 81/10 Urteil vom 05.08.2010. Die genaue Urteilsbegründung kann unter “Urteile zum Download” eingesehen werden.

Mensch, so ein Mist, lieber Herr Gehrke ! 2010 ist wirklich nicht Ihr Jahr. Erst so einen spitzenmäßigen Umzug nach Berlin mit allen 007-Tricks hingelegt und dann entscheiden die Richter in Berlin auch gegen Sie. Und sehr bald wird das OLG München strafrechtlich über Ihre persönliche Zukunft urteilen. Genießen Sie noch den Sommer, der Herbst wird dunkle §-Wolken über Sie bringen.

Parkräume KG muss wieder Federn vor dem Amtsgericht München lassen ! Amtsgericht München trotz Sitzverlegung der Parkräume KG zuständig.

“Man trifft sich immer zweimal im Leben”. Dieser Grundsatz gilt für Parkräume KG ganz besonders. Erst auf dem Parkplatz-Gelände der Parkräume KG und dann wieder vor dem Amtsgericht München. Für einen nicht abgeschlossenen Abschleppvorgang kassierten die Abschlepp-Abzocker des Herrn Joachim K. Gehrke satte 250,00 € noch vor Ort ein und müssen nun 160,00 € zurückbezahlen. Nach dem eindringlichen Hinweis des Richters: “Das Gericht hält derzeit beklagtenseits angefallene Kosten in Höhe von 90,00 € für angemessen, um die die vereinnahmte Summe von 250,00 € zu kürzen wäre”, knickte die Parkräume KG ein und stimmte dem Vergleichsvorschlag auf Rückzahlung von 160,00 € zu. Sehr wichtig ist weiter die Feststellung des Richters: “Das Gericht weist darauf hin, dass es aufgrund der Verurteilung des Geschäftsführers des Beklagten wegen Nötigung durch das Landgericht Augsburg weiter an seiner Zuständigkeit gem. § 32 ZPO festhält”.(AG München 461 C 6407/10 vom 26.07.2010). Dies bedeutet, dass grds. an dem Ort geklagt werden kann, wo die unerlaubte Handlung der Parkräume KG (hier München) begangen worden ist. Die virtuelle Firmensitzverlegung nach Berlin hat der Parkräume KG also nicht geholfen. Betroffene, die im Raum München von der Parkräume KG abgezockt worden sind, können also weiterhin in München Klage mit sehr guten Erfolgsaussichten einreichen.

Parkräume KG weiter im Abwärtsstrudel. Neue Niederlagen für den Abschlepp-Abzocker vor dem Amtsgericht München !

Die Herren und Damen der Parkräume KG wollten vor dem Amtsgericht München mal wieder ihre Späher-bzw. Überwachungskosten einklagen und haben erneut gar nichts bekommen. Der Richter des AG München urteilte: “ die Klägerin (Parkräume KG) hat gegen die Beklagte keinen Schadens-ersatzanspruch aus Besitzstörung. Es handelt sich um nicht zu ersetzende Vorhaltekosten. Es fehlt bereits an einem Schaden des Grundstückseigentümers.” (AG München 413 C 6201/10, Urteil vom 06.07.2010).

In einem ganz üblen Fall der Abzocke blieb Parkräume KG nichts anderes übrig, als die Klageforderung voll anzuerkennen: Eine Rentnerin, die noch nicht einmal parkte, musste 185,00 € bezahlen. Um der Forderung Nachdruck zu verleihen wurde das Auto durch den Abschleppwagen der Firma P. blockiert und somit am Wegfahren gehindert. Vor dem Amtsgericht München sah es dann nicht so gut aus: Parkräume KG musste die Klage auf Rückzahlung der 185,00 € voll anerkennen. (AG München 453 C 31302/09, Anerkenntnisurteil vom 21.07.2010)

Und es geht munter weiter: Parkräume KG wurde am 06.07.2010 zur Rückzahlung von 197,50 € wegen zu hoher Abschleppkosten verdonnert. Das Gericht hielt nur reine Abschleppkosten von 90,00 €  für zulässig, während Parkräume KG satte 287,50 € abkassierte: “ Kosten der Grundstücksberechtigten durch Beauftragung der Beklagten (Parkräume KG)- also der Service für die Überwachung des Parkplatzes allgemein- sind von Falschparkern nicht zu erstatten”. (AG München 415 C 7504/10, Urteil vom 06.07.2010). Zusätzlich muss unser lieber Herr Joachim K. Gerhke die  gegnerischen außergerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von schmalen 1023,16 € berappen. Das tut weh. Mit dem Geld hätte sich Abschlepp-Guru und Laienjurist Gerhke doch zwei schöne Anzüge für die anstehenden Strafprozesse kaufen können. Macht nichts J. K. Gehrke ! Einfach mal den Ball flach halten !