Jetzt auch Berlin ! Amtsgericht Berlin-Mitte verurteilt Parkräume KG rechtskräftig zur Rückzahlung wegen Abschlepp-Abzocke

Mit Urteil vom 05.08.2010 wurde nun Parkräume KG auch von dem Amtsgericht Berlin-Mitte zur Rückzahlung wegen weit überhöhter Abschleppkosten verurteilt. Von den einkassierten 219,50 € muss Parkräume KG 109,50 € zzgl. Zinsen zurückzahlen. Das Gericht hielt nur die reinen Abschleppkosten für zulässig und schätzte diese Kosten auf 110,00 €, Amtsgericht Berlin-Mitte 13 C 81/10 Urteil vom 05.08.2010. Die genaue Urteilsbegründung kann unter “Urteile zum Download” eingesehen werden.

Mensch, so ein Mist, lieber Herr Gehrke ! 2010 ist wirklich nicht Ihr Jahr. Erst so einen spitzenmäßigen Umzug nach Berlin mit allen 007-Tricks hingelegt und dann entscheiden die Richter in Berlin auch gegen Sie. Und sehr bald wird das OLG München strafrechtlich über Ihre persönliche Zukunft urteilen. Genießen Sie noch den Sommer, der Herbst wird dunkle §-Wolken über Sie bringen.

Parkräume KG muss wieder Federn vor dem Amtsgericht München lassen ! Amtsgericht München trotz Sitzverlegung der Parkräume KG zuständig.

“Man trifft sich immer zweimal im Leben”. Dieser Grundsatz gilt für Parkräume KG ganz besonders. Erst auf dem Parkplatz-Gelände der Parkräume KG und dann wieder vor dem Amtsgericht München. Für einen nicht abgeschlossenen Abschleppvorgang kassierten die Abschlepp-Abzocker des Herrn Joachim K. Gehrke satte 250,00 € noch vor Ort ein und müssen nun 160,00 € zurückbezahlen. Nach dem eindringlichen Hinweis des Richters: “Das Gericht hält derzeit beklagtenseits angefallene Kosten in Höhe von 90,00 € für angemessen, um die die vereinnahmte Summe von 250,00 € zu kürzen wäre”, knickte die Parkräume KG ein und stimmte dem Vergleichsvorschlag auf Rückzahlung von 160,00 € zu. Sehr wichtig ist weiter die Feststellung des Richters: “Das Gericht weist darauf hin, dass es aufgrund der Verurteilung des Geschäftsführers des Beklagten wegen Nötigung durch das Landgericht Augsburg weiter an seiner Zuständigkeit gem. § 32 ZPO festhält”.(AG München 461 C 6407/10 vom 26.07.2010). Dies bedeutet, dass grds. an dem Ort geklagt werden kann, wo die unerlaubte Handlung der Parkräume KG (hier München) begangen worden ist. Die virtuelle Firmensitzverlegung nach Berlin hat der Parkräume KG also nicht geholfen. Betroffene, die im Raum München von der Parkräume KG abgezockt worden sind, können also weiterhin in München Klage mit sehr guten Erfolgsaussichten einreichen.

Parkräume KG weiter im Abwärtsstrudel. Neue Niederlagen für den Abschlepp-Abzocker vor dem Amtsgericht München !

Die Herren und Damen der Parkräume KG wollten vor dem Amtsgericht München mal wieder ihre Späher-bzw. Überwachungskosten einklagen und haben erneut gar nichts bekommen. Der Richter des AG München urteilte: “ die Klägerin (Parkräume KG) hat gegen die Beklagte keinen Schadens-ersatzanspruch aus Besitzstörung. Es handelt sich um nicht zu ersetzende Vorhaltekosten. Es fehlt bereits an einem Schaden des Grundstückseigentümers.” (AG München 413 C 6201/10, Urteil vom 06.07.2010).

In einem ganz üblen Fall der Abzocke blieb Parkräume KG nichts anderes übrig, als die Klageforderung voll anzuerkennen: Eine Rentnerin, die noch nicht einmal parkte, musste 185,00 € bezahlen. Um der Forderung Nachdruck zu verleihen wurde das Auto durch den Abschleppwagen der Firma P. blockiert und somit am Wegfahren gehindert. Vor dem Amtsgericht München sah es dann nicht so gut aus: Parkräume KG musste die Klage auf Rückzahlung der 185,00 € voll anerkennen. (AG München 453 C 31302/09, Anerkenntnisurteil vom 21.07.2010)

Und es geht munter weiter: Parkräume KG wurde am 06.07.2010 zur Rückzahlung von 197,50 € wegen zu hoher Abschleppkosten verdonnert. Das Gericht hielt nur reine Abschleppkosten von 90,00 €  für zulässig, während Parkräume KG satte 287,50 € abkassierte: “ Kosten der Grundstücksberechtigten durch Beauftragung der Beklagten (Parkräume KG)- also der Service für die Überwachung des Parkplatzes allgemein- sind von Falschparkern nicht zu erstatten”. (AG München 415 C 7504/10, Urteil vom 06.07.2010). Zusätzlich muss unser lieber Herr Joachim K. Gerhke die  gegnerischen außergerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von schmalen 1023,16 € berappen. Das tut weh. Mit dem Geld hätte sich Abschlepp-Guru und Laienjurist Gerhke doch zwei schöne Anzüge für die anstehenden Strafprozesse kaufen können. Macht nichts J. K. Gehrke ! Einfach mal den Ball flach halten !

Amtsgericht München stoppt Amoklauf der Parkräume KG ! Parkräume KG zur Rückzahlung von 246,00 € verurteilt.

Über einen besonders dreisten Fall der Abschlepp-Abzocke der Parkräume KG hat nun das AG München entschieden und Parkräume KG zur vollständigen Rückzahlung der abgenötigten Gebühr von 246,00 € verurteilt (AG München 472 C 8054/10, Urteil vom 17.06.2010). Man ist ja so einiges von den üblen Geschäftspraktiken des Herrn Joachim K. Gehrke gewohnt, aber bei diesem Abschlepp-Exzess kann man nur noch den Kopf schütteln: Die Mitarbeiter der Parkräume KG schreckten nicht davor zurück das Auto sogar mit dem im Auto (!) befindlichen Fahrer abzuschleppen und auf ein abgesperrtes Gelände zu verbringen. Vor dem Amtsgericht München meinte Parkräume KG doch tatsächlich irgendeinen Anspruch auf die erpressten 246,00 € haben zu können. Die Quittung für diesen Raubzug der Neuzeit kam postwendend: Verurteilung zur Rückzahlung der abkassierten 246,00 € ! Zusätzlich bekommen die Herren der Parkräume KG weitere Post von der Staatsanwaltschaft München u.a. wegen Nötigung und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Lieber Herr Gehrke, was ist denn los mit Ihnen ? Haben Sie zu viele Western in Ihrer Kindheit gesehen oder wo liegt der Ursprung für so ein seltsames Verhalten ? Durften Sie nie im Fasching Sheriff spielen ?  Aber das können Sie ja bald den Richtern des OLG München erzählen, die über Ihre Sozialprognose (Knast oder Geldstrafe) urteilen werden. Viel Glück wünschen wir Ihnen da, vielleicht schreibt ja der werte Prof. Dr. Lorenz ein paar schlaue Zeilen dazu……

Weitere Schlappe für Parkräume KG vor dem Amtsgericht München ! Parkräume KG wegen Abzocke zur Rückzahlung von 195,00 € verurteilt.

Parkräume KG wurde in einem aktuellen Gerichtsprozeß wieder von dem Amtsgericht München in die Schranken gewiesen und zu einer deftigen Rückzahlung von 195,00 EUR verurteilt. Das Gericht hielt lediglich reine Abschleppkosten in Höhe von 95,00 EUR, zuzüglich eines Tiefgaragenzuschlages von 30,00 EUR für gerechtfertigt, während  Parkräume KG schamlos 320,00 EUR noch vor Ort einkassierte. AG München 461 C 34544/09, Urteil vom 11.06.2010. Diese und weitere unzählige Urteile gegen Parkräume KG unter der Rubrik “Rechtsprechungsübersicht “ und “Urteile zum Download”.