Amtsgericht München erteilt Parkräume KG wieder eine Abfuhr wegen Abzocke !

In weiteren aktuellen Verfahren vor dem Amtsgericht München ist unser lieber Herr Gehrke mit seiner Abschlepp-Krake wieder grandios gescheitert. Parkräume KG wurde in allen Fällen erneut zur Rückzahlung wegen weit überhöhter Abschleppkosten verurteilt. Die Amtsrichter hielten nur reine Abschleppkosten von 100,00 € für gerechtfertigt, während Parkräume KG 250,00 € einkassierte.

So führt das Gericht in seiner Urteilsbegründung u.a. aus:” Das Gericht schätzt den Wert der Abschleppkosten auf 100,00 €. Ein weitergehender Anspruch steht der Beklagten (PRKG) nicht zu. Die weiteren von der Beklagten vorgetragenen Kosten dienen nicht der Schadensbeseitigung, sondern ausschließlich der Bearbeitung und außergerichtlichen Abwicklung des an die Beklagten abgetretenen Schadensersatzanspruches. Solche Ansprüche sind regelmäßig nicht zu ersetzen.”

In einem weiteren Verfahren hatte Parkräume KG  eine Parkkralle angebracht und kassierte für diese angebliche Vorbereitungsmaßnahme 167,20 € ab. Das Amtsgericht München verurteilte Parkräume KG nun zur vollständigen Rückzahlung mangels einer Rechtsgrundlage.

AG München 423 C 28719/09, PRKG zur Rückzahlung von 136,95 € verurteilt

AG München 412 C 28148/09, PRKG zur Rückzahlung von 135,00 € verurteilt

AG München 415 C 24770/09, PRKG zur Rückzahlung von 150,00 € verurteilt.

AG München 453 C 5893/09, PRKG zur Rückzahlung von 167,20 € verurteilt.

Diese und weitere aktuelle Urteile gegen Parkräume KG finden Sie in der Rechtsprechungsübersicht und in der Rubrik “Urteile zum Download”.

Da haben Sie sich mal wieder eine blutige Nase geholt, lieber Herr Gehrke (O-Ton: Es ist doch alles legal und rechtmäßig). Vor dem Amts- und Landgericht weht nun mal ein anderer Wind als auf Ihren so geliebten Parkplätzen.

Da tut Ihnen doch hoffentlich die Berliner Luft gut….

Parkräume KG zieht scheinbar nach Berlin

Jetzt ist die Parkräume KG bei uns in  der Hauptstadt angekommen, zumindest auf einem Briefkasten.

Die Türschilder, alles noch sehr provisorisch. Wollen wir hoffen, dass es ein Provisorium bleibt. Wir arbeiten dafür. Mach et jut – J.K.

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Interview mit Rechtsanwalt Emil Kellner

pb(blogspot): Herr Rechtsanwalt Kellner, wie viele Mandanten vertreten Sie zur Zeit gegen PARKRÄUME KG ?

Rechtsanwalt Emil Kellner: Zur Zeit betreue ich 30 Mandanten , die auf verschiedenster Weise negative Erfahrungen mit PARKRÄUME KG gemacht haben. In allen Fällen geht es um unberechtigte Forderungen, die von PARKRÄUME KG geltend gemacht werden. Zum einen werden Kosten von PARKRÄUME KG eingetrieben, obwohl das Auto nicht abgeschleppt wurde, zum anderen werden viel zu hohe Abschleppkosten mit denkwürdigen Methoden noch vor Ort abkassiert.

pb(blogspot): Wir haben gehört, dass PARKRÄUME KG in Berlin  und Potsdam  aktiv ist und sogar ihren Sitz nach Berlin verlegen will, was ist davon zu halten?

Rechtsanwalt Emil Kellner: Das kann sein. Ich gehe davon aus, dass München für die PARKRÄUME KG ein zu heißes Pflaster geworden ist, da sie regelmäßig vor dem Amtsgericht und auch Landgericht unterliegen und in Berlin möglicherweise eine andere Rechtsprechung herbeisehnen. Man darf gespannt sein, wie die Berliner auf den "Service" der PARKRÄUME KG reagieren. Im Grunde genommen werden sich wahrscheinlich aber auch die Berliner Gerichte an der Münchener Rechtslage bzw. Rechtsprechung orientieren und die ist doch sehr eindeutig in letzter Zeit.

pb(blogspot): Was bedeutet das für bestehende Opfer wenn die PARKRÄUME KG Ihren Sitz eventuell nach Berlin verlegt?

Soweit ich in Erfahrung bringen konnte, hat PARKRÄUME KG nach wie vor ihre Niederlassung in Oberhaching, so dass das AG München weiterhin zuständig ist.

pb(blogspot): Grundsätzlich - wie sieht es rechtlich aus wenn das Auto gar nicht abgeschleppt wurde ?

Hierzu ist zu sagen, dass PARKRÄUME KG keinen Anspruch auf Bezahlung der sog. Vorbereitungskosten hat. Diesbezügliche Klagen von PARKRÄUME KG wurden und werden regelmäßig vor dem Amtsgericht München abgewiesen. In Betracht kommen allenfalls evtl. Kosten für eine Leerfahrt, sofern PARKRÄUME KG nachweisen kann, dass nur aufgrund des Falschparkens dieses Autos der Abschleppdienst gerufen werden musste. Dazu gibt es auch ein Urteil des AG München, welches die Kosten für eine Leerfahrt auf ca. 45 EUR geschätzt hat.

pb(blogspot): Und wenn abgeschleppt wurde ? Lohnt es sich dann zu klagen?

RA Emil Kellner: Sofern berechtigt abgeschleppt wurde, so dürfen nach der rechtskräftigen Entscheidung des LG München nur die reinen Abschleppkosten berechnet werden. Diese betragen in der Regel nur 85,00-100,00 EUR. PARKRÄUME KG dagegen berechnet zumeist Gebühren von 250 EUR und mehr,  da sie unberechtigterweise ihre Servicekosten wie Überwachung, Dokumentation oder eine Fahrkostenpauschale in Rechnung stellt. In diesen Fällen empfehle ich meinen Mandanten auf Rückzahlung zu angemessenen Abschleppkosten zu klagen. Die Erfolgsaussichten sind als sehr gut einzustufen, da das AG München nun eine einheitliche Rechtsprechungs-Linie gegen PARKRÄUME KG fährt und PARKRÄUME KG regelmäßig zur Rückzahlung verurteilt.

pb(blogspot): Was empfehlen Sie, wenn PARKRÄUME KG im Besitz des Autos ist und die Herausgabe ohne sofortige Bezahlung verweigert?

RA Emil Kellner: Wenn man das Auto dringend benötigt und daher leider gezwungen ist zu zahlen, sollte man für einen späteren Gerichtsprozess nur unter dem Vorbehalt der Rückforderung bezahlen und sich dies auf der Quittung von PARKRÄUME KG schriftlich vermerken lassen bzw. mit einem Zeugen den Vorbehalt erklären. Selbst wenn man nicht ausdrücklich unter Vorbehalt bezahlt hat, sind die gerichtlichen Erfolgsaussichten gut, da die Gerichte grds. eine Zwangslage annehmen, die als Vorbehalt gewertet wird.

Als Alternative bietet sich an, mit einer einstweiligen Verfügung auf Rückgabe des Autos zu klagen. Auch hier ist PARKRÄUME KG neulich vor dem AG München klar unterlegen. In Einzelfällen hat auch die Polizei helfen können, in der Regel nimmt sie eine Anzeige wegen Nötigung bzw. Erpressung auf.

pb(blogspot): Wie verhält man sich, wenn man das Auto wieder findet?

RA Emil Kellner: Oft wird das Auto nur wenige hundert Meter weiter am Strassenrand abgestellt. In diesem Fall kann man natürlich sofort das Auto mitnehmen. Sofern man nicht selbst das Auto geparkt hat, ist man der PARKRÄUME KG nicht zu einem Schadenersatz verpflichtet. Auf Privatparkplätzen kann nämlich grds. nur der Fahrer in Anspruch genommen werden, es gibt keine Halterhaftung. Zu beachten ist weiter, dass es keine Verpflichtung gibt gegenüber der PARKRÄUME KG irgendwelche Angaben zu dem Fahrer zu machen.

pb(blogspot): Macht sich die PARKRÄUME KG strafbar mit ihrer Vorgehensweise?

RA Emil Kellner:  Der Geschäftsführer der PARKRÄUME KG ist bereits im Dezember 2009 wegen mehrfacher Nötigung in zweiter Instanz vor dem LG Augsburg zu einer erheblichen Geldstrafe verurteilt worden. Da PARKRÄUME KG und die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt haben, muss nun das OLG München entscheiden. Sofern der GF der PARKRÄUME KG rechtskräftig vorbestraft verurteilt werden sollte, so dürfte sich das Geschäftsmodell der PARKRÄUME KG in dieser Form dann erledigt haben. In München ist wegen mehr als hundert Anzeigen wegen Nötigung auch die Anklage wegen Nötigung zugelassen worden. Betroffene haben die Möglichkeit die jeweilige Vorgehensweise der PARKRÄUME KG von der Staatsanwaltschaft strafrechtlich überprüfen zu lassen.

pb(blogspot): Herr Kellner, wir danken Ihnen für dieses Interview

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Weitere heftige Niederlagen für Parkräume KG vor dem Amtsgericht München !

Die Niederlagenserie der Parkräume KG vor dem Landgericht und Amtsgericht München setzt sich auch im neuen Jahr nahtlos fort. PRKG wurde wie im Vorjahr wieder zur Rückzahlung wegen zu hoher Gebühren bzw. soweit uns bekannt erstmals zur sofortigen Herausgabe des Autos verurteilt. Geradezu sensationell ist, dass PRKG letzte Woche eine Klage auf Rückzahlung wegen zu hoher Gebühren vor dem Amtsgericht München vollumfänglich anerkannt hat. Das Amtsgericht München setzt somit seine Rechtsprechung konsequent fort, dass PRKG allenfalls reine Abschleppkosten verlangen darf (ca. 85-100 €). Wer also schon von PRKG zur Kasse gebeten worden ist, hat nun beste rechtliche Chancen einen Großteil seiner Kosten vor Gericht zurückzubekommen! Wie man sich am besten rechtlich gegen PRKG wehrt, wird uns Rechtsanwalt Emil Kellner in Kürze in einem Interview erläutern.

Haben sich denn alle gegen Sie verschworen, liebster Herr Gehrke? Zur Zeit läuft aber auch alles schief in der juristischen Abteilung und das wohl mit erheblichen Auswirkungen auf Ihr Business-Modell.

Erst die zweitinstanzliche strafrechtliche Verurteilung wegen mehrfacher Nötigung (letzte Chance vor dem OLG München), dann die rechtskräftige Entscheidung des LG München I (nur reine Abschleppkosten sind zulässig) und dann entscheidet das böse AG München auch immer gegen Ihr PRKG-Baby. Und zu guter Letzt kommen auch noch die Staatsanwälte aus mehreren Bundesländern, die unerbittlich Jagd auf Sie machen, obwohl  doch der Herr Professor Lorenz geschrieben hat, dass alles rechtmäßig und legal sei. Wie gemein die alle sind!

Irgendwie spürt man, dass in Oberhaching am Kolpingring 18 bald die Lichter ausgehen werden. Dürfen wir dann kommen und ein paar Kerzen vorbeibringen ? Aber jetzt zu den Fakten:

PRKG zur Rückzahlung von 170,00 € verurteilt: AG München 413 C 28540/09

PRKG zur Rückzahlung von 407,58 € verurteilt: AG München 473 C 9571/09

PRKG zur Rückzahlung von 129,70 € verurteilt: AG München 422 C 18218/09 (Anerkenntnisurteil)

PRKG zur Rückzahlung von 136,95 € verurteilt: AG München 423 C 28719/09

PRKG zur Rückzahlung von 135,00 € verurteilt: AG München 412 C 28148/09

PRKG zur Herausgabe des Autos verurteilt, Widerklage der PRKG auf Zahlung von 848,11 € nur in Höhe von 299,88 € begründet: AG München 461 C 9258/09

PRKG zur sofortigen Herausgabe des Autos verurteilt: AG München 451 C 31743/09.

Diese und weitere Urteile gegen PRKG finden Sie in der Rechtsprechungsübersicht bzw. in “Urteile zum Download”.

Achtung ! Hier legt sich Parkräume KG auf die Lauer !

Folgende Objekte werden von der Parkräume KG  in München “betreut”:

REWE Grafinger Str. 27, 81671 München

REWE Alramstr. 14, 81371 München

REWE Untermenzingerstr. 71, 80997 München

REWE Fürstenrieder Str. 57, 80686 München

Laden-Passage Hugo-Weiss-Str. 2-8, 81827 München

Edeka, Aktiv-Markt Wieland, Balanstr. 105, 81549 München

Schindelar Center Autoverwertung Süd, Bodenseestr. 275, 81249 München

Edeka, Nah & Gut, Schönstr. 126, 81543 München

GVG, Grundstücksgesellschaft, Orleansstr. 56-60, 81667 München

FIT STAR Fitness Studio, Kistlerhofstr. 79, 81379 München

Achten Sie unbedingt auf die Einhaltung der zulässigen Parkzeit, ansonsten droht große Gefahr von der Abschlepp-Krake abgezockt zu werden.

Schicken Sie uns bitte eine email, wenn Sie weitere Firmen kennen, die (noch) mit Parkräume KG zusammenarbeiten.

Schallende Ohrfeige vom Landgericht München I für Parkräume KG !

Parkräume KG kann nur 101,15 € für einen Abschleppvorgang verlangen ! Einkassiert wurden von der PRKG dagegen 279,65 € (!).

Wie wir schon berichtet haben, hält das LG München I, Az.: 31 S 3648/09 nur die reinen Abschleppkosten für gerechtfertigt. Parkräume KG hatte nach dieser Entscheidung des LG München nur einen Anspruch bezüglich der Abschleppkosten in Höhe von 85,00 € zuzüglich 19 % USt., also 101,15 €. Das LG München führt in seinem Urteil dazu aus: “Anderes gilt jedoch für die weiteren, von der Beklagten (Parkräume KG) geltend gemachten Kosten. Deren Begleichung erfolgte mangels Anspruchsgrundlage ohne Rechtsgrund und ist daher von ihr (Parkräume KG) zurückzuerstatten. Was der Grundstückseigentümer mit dem Dritten, hier der Beklagten, im Einzelnen vereinbart, insbesondere im finanziellen und wirtschaftlichen Bereich, betrifft nur deren Vertragsverhältnis und kann nicht den unberechtigt dort Parkenden zu etwas verpflichten und binden. Im Übrigen ist es auch jetzt noch nicht ganz nachvollziehbar, wie sich diese Kosten im Einzelnen zusammensetzen und wofür sie exakt im Einzelnen stehen.” Sofern der Grundstücksnutzer vorsteuerabzugsberechtigt ist, was bei Supermarktketten regelmäßig der Fall ist, so darf die entfallende Umsatzsteuer nicht berechnet werden.

Das Urteil ist rechtskräftig, die von PRKG beantragte Zulassung der Revision wurde nicht zugelassen.

Die vollständige Urteilsbegründung ist hier im “Urteile zum Download” nachzulesen.

Fazit: Von den geforderten Kosten der PRKG in Höhe von 279,65 € waren nur 101,15 € gerechtfertigt ! So etwas nennt man schamlose Abzocke! Somit keine Erstattung der sog. Grundgebühr, keine Kosten für Fotos, keine Kosten für Beweissicherung, keine Kosten für die unfreundlichen Mitarbeiter der PRKG, keine Fahrtkostenpauschale usw.

Wenn das keine schallende Ohrfeige für Parkräume KG ist, lieber Herr Gehrke ! Wir dachten, dass die Gefühlsjuristerei (O-Ton Ihres geschätzten Herrn Professors Lorenz) sich nur auf Amtsrichter bezieht, wenn sie etwas anderes (gegen PRKG) entscheiden. Da sagen wir mal “Es schweigt der Krümel wenn der Kuchen spricht!” oder die Torte wenn es vor das OLG geht. So kann man sich täuschen.

Juristisch und betriebswirtschaftlich gesehen war dieses Jahr eine einzige Katastrophe für PRKG, daher wohl auch die Stellenanzeige für einen neuen (unverbrauchten) Juristen. Vertraut Herr Gehrke etwa seinen beiden glücklosen Anwälten nicht mehr bedingungslos?

Wir erwarten in Kürze neue Urteile gegen Parkräume KG, diese werden wir dann in der Rechtssprechungsübersicht veröffentlichen und hoffen damit Abgezockten Mut zu machen, sich gegen PRKG zu wehren.

Parkräume KG Rechtsabteilung wird aufgestockt

Er hat auf uns gehört. Mittlerweile stellt die Parkräume KG neben Außendienst-Mitarbeiter mit Führerschein (Maximalanforderung), jetzt auch neue Volljuristen ein “Für die Zuarbeit in der Rechtsabteilung” so heiß es  da  “sofort eine/n Jurist/Volljurist/in auf Teilzeitbasis” so die  Anzeige  bei der RAK München. http://www.rak-muenchen.de/angebote_ra.html.