Von der Blechlawine zur Prozeßlawine - Joachim K. Gehrke jetzt auch von dem Landgericht Augsburg wegen Nötigung verurteilt !

Steig nicht zu hoch mein kleiner Freund … Die Luft wird dünner für Joachim K. Gehrke und seine Parkräume KG. Der Geschäftsführer der Parkräume KG wurde gestern in der Berufungsverhandlung wieder wegen mehrfacher Nötigung verurteilt und zu einer Geldstrafe von 17.500 Euro verdonnert.

Nach dem Bericht der Aichacher Zeitung vom 03.12.2009 schiebt Herr Gehrke auch noch einen Schuldenberg von 250.000 Euro vor sich her, weil er kein Geld von den Abgeschleppten erhalten habe, aber sein Abschleppunternehmen bezahlen muss. 400.000 € so können wir lesen hat er Außenstände, dass heißt bei einer durchschnittlichen Abzockgebühr von 260€ wären das über 1.500 Abgeschleppte die ihre Schulden bei Herrn Gehrke noch nicht bezahlt haben oder müssen, weil sie ihr Auto wiedergefunden haben. Wir hoffen natürlich, das wir hier einen Großteil dazu beigetragen haben.

Egal, betriebswirtschaftlich ist das eine Katastrophe. Von seiner ambitionierten “Internationalen” Management-Beratung (Cooperation-Management) hat man lange nichts mehr gehört und gesehen. Schmiert, so würde man in der Luft- und Raumfahrtbranche sagen,  jetzt die Parkräume KG ab?  Der Ärmste ! Ihm scheint nichts mehr zu gelingen - vom Überflieger zum Stubenkücken.  Wir können nur nach dem Motto “Brunnenfrosch träumt nicht von den Weltmeeren” auf Besinnung drängen und ihm raten einfach wieder in einem ehrlichen Beruf zu arbeiten, was Ordentliches studiert hat er ja.  Wenn er unbedingt abschleppen will, kann er das ja dann auch am PC mit dem Abschleppsimulator machen. Kostet 11 Euro und birgt kein weiteres betriebswirtschaftliches und juristisches Risiko in sich.

Mit dem Geld das er spart könnte er sich vielleicht zwei neue talentierte Anwälte oder gar einen Professor besorgen, die ihn in der Revisionsverhandlung vor dem OLG München aus der Patsche helfen. Zumal jetzt ja auch nach der Süddeutschen Zeitung weitere Klagen wegen Nötigung von den Gerichten zugelassen werden. Da kommt jetzt eine Prozeßlawine auf  ihn zu. Wir wünschen alles Gute!

Ausdrücklich möchten wir hier noch mal eins erwähnen. Mit diesem Blog wollen wir Herrn Gehrke durch parteiische und voreingenommene Berichterstattung entgegentreten und  uns hier von Gewaltaufrufen, Gewaltandrohung oder Gewalttaten gegenüber Herrn Gehrke distanzieren. Wollen wir nicht, machen wir nicht, empfehlen wir nicht. Unsere Waffen sind der Blog und die Aufklärung über die Möglichkeiten die Sie haben sich gegen die üblen Methoden zu wehren.

Das Andere, Journalisten, Forenteilnehmer oder Blogger eine andere Meinung haben versteht  Herrn Gehrke nicht und deshalb versucht er immer wieder die Berichterstattung zu beeinflussen bzw. solche Leute oder Medien zu diskreditieren. Wir machen trotzdem weiter und wünschen ihm aber ganz im Sinne des Luftfahrtpioniers Lilienthal “Die Macht des Verstandes , Sie wird auch im Fluge Dich tragen”

Aus der “Augsburger Allgemeinen”

“Zwei Punkte hat das Landgericht in seinem Urteil klargestellt. So gilt das sogenannte Zurückbehaltungsrecht des Parkplatzeigentümers nicht uneingeschränkt, wenn er das abgeschleppte Auto als „Pfand“ erst dann herausrückt, wenn eine geforderte Summe bezahlt ist. Das Gericht kritisierte im Urteil auch das „Katz-und-Maus-Spiel der Inkassofirma, wenn die Falschparker zwischen Kunden-Hotline und Mitarbeiter hin- und hergewiesen wurden.

Auch die geforderten Kosten in Höhe bis zu 277 Euro seien „unplausibel“. Die „Zusatzkosten“ für das Inkasso-Unternehmen dürften nicht höher sein, als die eigentlichen Abschleppkosten, die in Aichach bei rund 100 Euro lagen”

Lesen Sie mehr unter: http://www.augsburger-allgemeine.de/........

Was wünscht sich Joachim Kevin Gehrke zu Weihnachten?

Was zum Spielen, den viel Zeit wird er haben wenn er in St.Adelheim ist.

“Der Abschlepper gilt als motorisierter Alptraum der Straße, der das eigene Auto aus dem Halteverbot zieht und dafür auch noch eine horrend hohe Rechnung ausstellt. Doch jetztKlicken Sie hier für mehr Bildmaterial wechselt der Anwender die Seiten - und fährt selbst das Schleppfahrzeug. Auf einem engen Parkplatz kann er richtig viel Geld machen, indem er alle Falschparker abschleppt. Doch Vorsicht: Wer in den engen Gassen mit der Steuerung der Hydraulik nicht aufpasst und einen Blechschaden provoziert, wird selbst abgestraft”

Augsburger Justiz klagt "Parkplatz-Sheriff" an

 

Der bundesweit bekanntgewordene "Parkplatz-Sheriff" von Augsburg, der mit extrem hohen Abschleppkosten für Empörung gesorgt hatte, muss sich wegen gewerbsmäßiger Erpressung und Nötigung vor Gericht verantworten. "Er ist einfach zu weit gegangen", sagte der Sprecher der Augsburger Staatsanwaltschaft, Matthias Nickolai. Die Staatsanwaltschaft habe Anklage gegen den 30-jährigen Arthur S. erhoben, unter anderem wegen 43 Fällen der Erpressung, zwölffacher Nötigung und einer Reihe weiterer Delikte. S. hatte im Auftrag von Ärztehäusern, Supermärkten oder Großkliniken widerrechtlich zugeparkte private Stellplätze geräumt. Dafür verlangte seine Firma bis zu 400 Euro von den Fahrzeugbesitzern.

Jetzt auch die Staatsanwaltschaft Lüneburg gegen Parkräume KG !

Herr J.K. Gehrke und Parkräume KG sind nun auch strafrechtlich bundesweit vertreten.

Nach der Staatsanwaltschaft München I (Anklage wegen Nötigung), der Staats-anwaltschaft Augsburg (Anklage wegen Erpressung), ermittelt nun auch die Staatsanwaltschaft Lüneburg gegen die Parkräume KG.

 

Lüneburg, Augsburg, München

Landgericht München zeigt Parkräume KG gelb-rote Karte !

Auch das LG München hat etwas gegen Abschlepp-Abzocker ! Es dürfen nur die reinen Abschleppkosten (85,00 EUR zzgl. Mwst.) verlangt werden, so das LG München Az. 31 S 3648/09 in einer neuen Entscheidung.

Urlaub in St. Adelheim ?

Alle Opfer von Parkräume KG sollten eine Anzeige wegen Erpressung gegen Parkräume KG ins Auge fassen. Der Straftatbestand der Erpressung liegt demnach vor, wenn mit einer rechtswidrigen Forderung zu einer Handlung genötigt wird.

Da das AG München in einer Vielzahl von Fällen PRKG zur Rückzahlung wegen weit überhöhter Abschleppkosten verurteilt hat und PRKG  somit bekannt ist, dass ihre Forderung zu hoch sind, kann man diesen Umstand als Erpressung ansehen. image

So sieht es auch die Staatsanwaltschaft Augsburg, die Anklage wegen Erpressung erhoben hat. Erpressung liegt demnach vor, wenn mit einer rechtswidrigen Forderung zu einer Handlung genötigt wird. Gerichtstermin war gestern und am 03.12.2009 wird jedenfalls das Straf-Urteil in Augsburg verkündet.

Herr Gehrke sollte sich schon mal überlegen was er dann macht.  Wie übrigens sein nicht minder begabter Kollege und Ex-Kickboxer Herr Arthur S. (ja genau der ein Feuerwehrauto mit einer Parkkralle blockiert hat !), der es zu bunt getrieben hat und nun auch wegen Erpressung in Untersuchungshaft gewandert ist.

Er wurde quasi dingfest gemacht

Aus dem Verkehr gezogen

Eingebuchtet

Macht Urlaub hinter Schwedischen Gardinen

Zur Sommerfrische in  St. Adelheim

Fällt Ihnen nicht noch was ein Herr Gehrke? Vielleicht ergibt sich bald ein nettes Pläuschchen unter Abschlepp-Kollegen.

Dürfen wir Sie dann besuchen kommen?