Augsburger Justiz klagt "Parkplatz-Sheriff" an

 

Der bundesweit bekanntgewordene "Parkplatz-Sheriff" von Augsburg, der mit extrem hohen Abschleppkosten für Empörung gesorgt hatte, muss sich wegen gewerbsmäßiger Erpressung und Nötigung vor Gericht verantworten. "Er ist einfach zu weit gegangen", sagte der Sprecher der Augsburger Staatsanwaltschaft, Matthias Nickolai. Die Staatsanwaltschaft habe Anklage gegen den 30-jährigen Arthur S. erhoben, unter anderem wegen 43 Fällen der Erpressung, zwölffacher Nötigung und einer Reihe weiterer Delikte. S. hatte im Auftrag von Ärztehäusern, Supermärkten oder Großkliniken widerrechtlich zugeparkte private Stellplätze geräumt. Dafür verlangte seine Firma bis zu 400 Euro von den Fahrzeugbesitzern.

Jetzt auch die Staatsanwaltschaft Lüneburg gegen Parkräume KG !

Herr J.K. Gehrke und Parkräume KG sind nun auch strafrechtlich bundesweit vertreten.

Nach der Staatsanwaltschaft München I (Anklage wegen Nötigung), der Staats-anwaltschaft Augsburg (Anklage wegen Erpressung), ermittelt nun auch die Staatsanwaltschaft Lüneburg gegen die Parkräume KG.

 

Lüneburg, Augsburg, München

Landgericht München zeigt Parkräume KG gelb-rote Karte !

Auch das LG München hat etwas gegen Abschlepp-Abzocker ! Es dürfen nur die reinen Abschleppkosten (85,00 EUR zzgl. Mwst.) verlangt werden, so das LG München Az. 31 S 3648/09 in einer neuen Entscheidung.

Urlaub in St. Adelheim ?

Alle Opfer von Parkräume KG sollten eine Anzeige wegen Erpressung gegen Parkräume KG ins Auge fassen. Der Straftatbestand der Erpressung liegt demnach vor, wenn mit einer rechtswidrigen Forderung zu einer Handlung genötigt wird.

Da das AG München in einer Vielzahl von Fällen PRKG zur Rückzahlung wegen weit überhöhter Abschleppkosten verurteilt hat und PRKG  somit bekannt ist, dass ihre Forderung zu hoch sind, kann man diesen Umstand als Erpressung ansehen. image

So sieht es auch die Staatsanwaltschaft Augsburg, die Anklage wegen Erpressung erhoben hat. Erpressung liegt demnach vor, wenn mit einer rechtswidrigen Forderung zu einer Handlung genötigt wird. Gerichtstermin war gestern und am 03.12.2009 wird jedenfalls das Straf-Urteil in Augsburg verkündet.

Herr Gehrke sollte sich schon mal überlegen was er dann macht.  Wie übrigens sein nicht minder begabter Kollege und Ex-Kickboxer Herr Arthur S. (ja genau der ein Feuerwehrauto mit einer Parkkralle blockiert hat !), der es zu bunt getrieben hat und nun auch wegen Erpressung in Untersuchungshaft gewandert ist.

Er wurde quasi dingfest gemacht

Aus dem Verkehr gezogen

Eingebuchtet

Macht Urlaub hinter Schwedischen Gardinen

Zur Sommerfrische in  St. Adelheim

Fällt Ihnen nicht noch was ein Herr Gehrke? Vielleicht ergibt sich bald ein nettes Pläuschchen unter Abschlepp-Kollegen.

Dürfen wir Sie dann besuchen kommen?

Last Exit Augsburg für Gehrke

Gerichtstermin steht fest: 12. November 2009 Strafjustizzentrum Augsburg, Gögginger Str. 101, 86199 Augsburg, 8.45 Uhr, Sitzungssaal S 180

Herr G. erbittet keine Gefühlsjuristerei sondern die volle Härte des Rechts.

Von Kumpeleien und Gefühlsjuristerei und Rache

हारे कृष्ण हारे कृष्ण कृष्ण कृष्ण हारे हारे हारे रामा हारे रामा

Hat uns natürlich sehr gut gefallen der Artikel in der Süddeutschen Zeitung am Freitag “Abschleppdienst am Haken der Justiz”. Und jetzt wissen wir auch, woher der schöne Aufsatz des in Fachkreisen geschätzten Herrn Professor Lorenz stammt. Seit dem Aufsatz hat Herr G.  endlich ein neues Mantra gefunden, das er ständig herunterleiert: “Was zivilrechtlich erlaubt ist, kann strafrechtlich nicht relevant sein”, früher was das “Ohne Geld, kein Auto”.  Wir lernen daraus, dass Herr G. jetzt vermehrt nicht mehr auf schmutzigen und nassen Parkplätzen die voller Ameisen sind  aktiv ist, sondern ausnahmsweise gut frisiert  und angezogen in deutschen Gerichtssälen. Wir hoffen natürlich, dass die Gerichtssäle Zwischenstationen bleiben und die Endstation ohne Bewährung woanders sein wird.

Da haben wir mehr Vertrauen zu den Richterinnen und Richtern, auch bei deutschen Amtsgerichten. Die Unterstellung oder Darstellung, dass diese “Gefühlsjuristerei” betreiben finden wir wenig sachlich und respektlos, vor allem ausgesprochen von einem Professor mit Lehrauftrag. Hier hätten wir mehr Respekt vor der Praxis erwartet und weniger emotionales Involvement. “Genial, sei dieser Service” so schwärmt der Sach –und Fachjurist ganz nüchtern und sachbezogen weiter.

Aber wir wollen hier im Gegensatz zu anderen natürlich nicht in die Unabhängigkeit der Lehre eingreifen und belassen es hierbei. Und wollen uns mit vollem Abstand zu unseren Emotionen selbstkritisch betrachten. “Rache” so konnten wir lesen sei unser Leitmotiv gewesen. Das ist wahr und das geht jedem so der schon mal Kunde von Herrn G. geworden ist. Das es uns heute Spaß macht, ist unbeschreitbar. Vor allem wenn wir am Freitag mehr als 1000 Besucher auf unserem Blog hatten, den Leuten Mut gemacht haben und Hinweise auf weitere 30 angestrebte Anzeigen gekriegt haben. Denn dann wissen wir, was Herr G. bald wieder macht. Gut frisiert, wohl riechend und ordentlich angezogen in deutschen Gerichtssälen stehen und sein Mantra singen.

Und in diesem Sinne Hare Krishna Hare Krishna Krishna Krishna Hare Hare  - die Erleuchtung wird kommen Joachim Knut

Abgeschleppt oder Parkkralle dran? Was tun!

- Sehr Sehr viel Zeit und einen Anwalt

Abgeschleppt: Zahlen Sie nicht. Gehen Sie zum Anwalt und lassen Sie sich beraten. Eventuell versuchen Sie Ihr Auto über eine Einstweilige Verfügung herauszubekommen, dadurch zu bekommen, dass Sie Sicherheit beim Amtsgericht hinterlegen. Dann kann die Parkräume KG kein Zurückbehaltungsrecht mehr ausüben.

- Sehr viel Zeit:

Abgeschleppt: Parkräume KG anrufen, KEINE FAHRERDATEN ANGEBEN!, nach Standort fragen. Nicht auf Diskussionen einlassen, keine Auskünfte geben, Frage nach Standort wiederholen. Wenn diese nicht beantwortet wird sollten Sie einen Anwalt informieren: Auto abgeschleppt, Herausgabe vor Zahlung verweigert. Anzeige wegen Nötigung und auf Herausgabe des Fahrzeugs klagen.

Parkkralle dran: Sie sind noch vor Ort und Ihnen wird ein abschleppen angedroht. Zahlung verweigern Herausgabe verlangen und Polizei anrufen. Soll abgeschleppt werden im Auto sitzen bleiben. Mit Personen im Auto darf nicht abgeschleppt werden.

- Viel Zeit

Abgeschleppt: Umgebung absuchen, meist ist das Fahrzeug in unmittelbarer Nähe abgestellt. Notfalls Freunde und Bekannte mit einspannen. Fahrzeug mitnehmen wenn gefunden und Rechnung abwarten. Wenn Rechnung kommt, angemessenen Teilbetrag überweisen (AG München: ca. 100,00 €) oder Zahlung verweigern mit Hinweis darauf, dass der Fahrzeugführer zum Tatzeitpunkt nicht bekannt ist und eine Halterhaftung bei Falschparken auf Privatgrund gemäß aktueller Rechtsprechung ausgeschlossen ist.


- Keine Zeit

Abgeschleppt: Parkräume KG anrufen, KEINE FAHRERDATEN ANGEBEN!, Termin vereinbaren Bezahlen unter Vorbehalt (idealwerweise haben Sie hierfür Zeugen), unbedingt Quittung oder Rechnung verlangen mit den einzeln aufgeführten Posten. Rechnungshöhe beanstanden und klagen.
oder
Rechtmäßigkeit der Rechnung anzweifeln und Gesamtsumme mit Hinweis darauf, dass der Fahrzeugführer zum Tatzeitpunkt nicht bekannt ist und eine Halterhaftung bei Falschparken auf Privatgrund gemäß aktueller Rechtsprechung ausgeschlossen ist zurückklagen.

 

- Anzeige erstatten? Mehrere Geschädigte haben bereits Anzeige erstattet wegen

  • Nötigung (der Umstand, dass Sie Ihr Auto nur gegen Sofortzahlung ohne genau Kostenabrechung herausbekommen kann als Nötigung gewertet werden)
  • Versuchter Betrug: Bestimmte Leistungen insbesondere Vorbereitungskosten dürfen Ihnen nicht angerechnet werden. Da die PRKG das immer wieder macht sollten Sie hier Anzeige erstatten.