Weitere Auftraggeber der Parkräume KG zur Rückzahlung wegen Abschlepp-Abzocke verurteilt ! Klinikum Bogenhausen München und REWE drohen erhebliche Rückforderungen

Zwei weitere Auftraggeber der Parkräume KG müssen jetzt nach zwei wegweisenden Urteilen des AG München für die Abzocke der Parkräume KG haften. Das AG München verurteilte beide zur Rückzahlung, da nur Abschleppkosten von 120,00 € zulässig sind. Dem Klinikum Bogenhausen und der REWE drohen nun Rückforderungen von Abschlepp-Opfern im sechsstelligen Euro-Bereich.
AG München Urteil vom 05.07.2013, Az. 452 C 25253/12 ; AG München Urteil vom 17.07.2013, Az. 452 C 25254/12. Betroffene, die für das Abschleppen mehr als 120,00 € bezahlt haben, sollten unter Hinweis auf diese Urteile zur Rückzahlung auffordern, anderenfalls einen Rechtsanwalt beauftragen. Mehr dazu auch unter:http://www.ovb-online.de/bayern/gericht-abschleppdienst-haken-3027686.html.

PRKG offline! Und am ENDE?

Nichts geht mehr auf der Webseite der Parkräume KG weil beim Google was nicht geht. Ist das das Ende der PRKG? Der Google weis doch immer alles schon vorher.

 

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Staatsanwaltschaft München I erhebt Anklage gegen Gehrke und einen Mitarbeiter der Fa. Parkräume KG ! Abschlepp-Abzocker droht Gefängnis !

 

Das Landgericht München I hat über die Anklage der Staatsanwaltschaft München I gegen den Geschäftsinhaber der Parkräume KG und einen seiner Außendienstmitarbeiter wegen Erpressung und Körperverletzung zu entscheiden.  (Aktenzeichen StA München I, 403 Js 208232/09). Die Anklage wurde vor der Strafkammer des Landgerichts München I erhoben, weil die Staatsanwaltschaft im Fall einer Verurteilung mit der Verhängung einer Freiheitsstrafen von mehr als vier Jahren rechnet.

Aktuelle Berichterstattung – den Medien sei Dank

aufgrund der aktuellen Berichterstattung (SAT1)  in Rundfunk und Fernsehen über die Dienstleistungen der Parkräume KG, erreichen uns in den letzten Tagen eine Vielzahl Anfragen von geschädigten Personen und sonstigen Interessenten aus dem gesamten Bundesgebiet sowie aus den Nachbarländern Österreich und Schweiz, die unsere Hilfe im Umgang mit der Parkräume KGB in Anspruch nehmen möchten.

Wir empfehlen hier am besten die Anwälte Kellner und Gründler zu kontaktieren.

Rechtsanwalt Emil Kellner
Nibelungenstr. 15 a
80639 München,
Tel.: 089/1392670
Fax.: 089/ 13926767
kellner@gemeinschaftskanzlei.de

Rechtsanwalt Dirk Gründler
Lisztstr. 27
81677 München (Bogenhausen)
Tel. (089) 2300 1973
Fax (089) 2300 1974
E-Mail: kanzlei@ra-gruendler.de

Es geht weiter - Joachim Kevin

Auch wenn das Gehrke versucht uns wieder mundtod zu machen und versucht den Blog bei Blogger abschalten zu lassen. Unsere Zugriff steigen wieder – auch Dank der schönen Urteile

 

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Pressespiegel zum Urteil des BGH gegen die Parkräume KG

Berliner Morgenpost: Grundstücksbesitzer haften für überhöhte Abschleppkosten
Tagesschau: Auftraggeber muss zu hohe Abschleppkosten zahlen

FOCUS berichtet über neues BGH-Urteil: Grundstückseigentümer haften nun für die Abzockgebühren der Parkräume KG !

http://www.focus.de/auto/ratgeber/kosten/ueberhoehte-kosten-muss-man-nicht-zahlen-urteil-gegen-abschlepp-abzocke_aid_809724.html

Jetzt wird es auch verdammt ungemütlich werden für REWE, NETTO, FIT-STAR, Olympia Tower MUC, Krankenhaus Bogenhausen & Co, die bedenkenlos Abzocke-Rahmenverträge mit der Parkräume KG vereinbart haben. Wir wir wissen, kommt jetzt eine neue  Klagewelle auf diese Firmen zu. Die erste Klagewelle mit mehr als 200 Verurteilungen wegen Abzocke hat ja die Parkräume KG schon zu spüren bekommen.Man darf gespannt sein, wie lange dann noch die Zusammenarbeit mit der Parkräume KG andauern wird. Viel weiter ist man schon in Schottland und England, dort haben die Behörden das Geschäft mit unseriösen Abschleppfirmen schon längst aus guten Gründen verboten :

http://www.focus.de/auto/news/beschwerden-gegen-abschlepper-england-verbietet-parkkrallen_aid_542439.html

Good Bye, Mister J.K. Gehrke !

Gerhrke der Ikarus

Der Bundesgerichtshof BGH hat entschieden, dass Geschädigte der Parkräume KG zuviel bezahltes Geld, also alles was über die reinen Abschleppkosten kassiert wurde, zurückgezahlt werden muss bzw. zurückgefordert werden kann. Da brennen die ersten Strahlen auf die Flügel des Überfliegers Joachim K. Gehrke, der jetzt schon zurecht als legendär zu nennende Geschäftsführer der Parkräume KG.

Der BGH hat aber auch darauf hingewiesen, dass die Rückforderung an die Grundstückseigner zu richten ist und nicht an die Parkräume KG. Diesen Aspekt wollten die Anwälte der PRKG gar nicht erörtert haben, der BGH ist aber darauf gestossen und hat es getan. Und das ist der Todesstrahl für unseren Ikarus, denn, der All-in-One-Service-Gehrke ist dahin. Welcher Parkplatzbesitzer oder Grundstückseigentümer will vor Gericht gezogen werden und selbst gerade stehen müssen für die überzogenen Kosten der Parkräume KG? Da wenden sich schon die ersten Kunden ab, kann man lesen. Die Grundstücksbesitzer sind zu Recht alarmiert und in Panik ! Die WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH kündigte bereits Konsequenzen an.

Und so war es ein Malheur seiner Anwälte, der das Wachs endgültig schmelzen und die Federn heraustrennen wird. Wir wünschen dem ehemaligen Flugzeugmodellbauer Joachim Kai Gehrke eine bessere Landung als es dem Ikarus beschieden war. Wir wünschen ihm einen hoffentlich baldigen beruflichen Neustart, weiterhin unternehmerisches und familiäres Glück.

"Κάθε εμπόδιο και σε καλό"

Eine ausführliche Erörterung der BGH Entscheidung finden Sie hier.

http://www.test.de/Teure-Abschlepper-Geld-zurueck-vom-Parkplatzinhaber-4438794-4438802/

Abschleppaktion am 28.06.2012 bei Fit Star, Kistlerhofstr. 70 in München: PRKG stellt Autos am Spindlerplatz ab !

Nach einer erneuten Abschlepp-Orgie der PRKG bei Fit Star in der Kistlerhofstr., konnten viele Autos am Spindlerplatz wiedergefunden werden.

Gehrke und seine Abschleppbande sind untergetaucht: Homepage der Parkräume KG nicht erreichbar !

Ein weiteres Zeichen, dass es mit der Parkräume KG steil bergab geht: Nun ist auch die Homepage der Parkräume KG vom Netz:

Authorization Required

This server could not verify that you are authorized to access the document requested. Either you supplied the wrong credentials (e.g., bad password), or your browser doesn't understand how to supply the credentials required.

Additionally, a 401 Authorization Required error was encountered while trying to use an ErrorDocument to handle the request.

Wie erreicht man jetzt die Parkräume KG, wenn man sein Auto braucht ? Am besten mit einer einstweiligen Verfügung !

Was kommt als Nächstes ? Muss unser lieber Herr Gehrke bald seinen tiefergelegten 5er BMW abgeben ? Wir bleiben dran, versprochen !

Parkräume KG knickt ein: Autos werden jetzt nach Hinterlegung von 120 bis 150 € herausgegeben !

Unserem lieben Herrn Gehrke scheint aufgrund unzähliger einstweiliger Verfügungen gegen ihn nun langsam die Kohle auszugehen. Nach dem die PRKG früher die Autos nur bei Nachweis der Hinterlegung des vollen Schadenersatzbetrages herausgab, findet jetzt ein Umdenken bei der Abzockbande des Herrn Gehrke und seinen Top-Juristen statt: Wer einen angemessenen Betrag von ca. 120 bis 150 € beim Amtsgericht hinterlegt, bekommt gegen Vorlage des Hinterlegungsnachweises sein Fahrzeug wieder ! Also: Niemals der PRKG etwas zahlen, gehen Sie zum Amtsgericht und hinterlegen dort einen Betrag von 120- 150 € um Ihr Auto wiederzubekommen.

Hier finden Sie die Hinterlegungsstellen:

Berlin: Amtsgericht Tiergarten, Turmstr. 91, Raum A 109 (Altbau). Tel. (030) 9014-3648.

Frankfurt/M.: Gerichtsstr. 2, Amtsgericht Gebäude B, Erdgeschoss Zimmer 16, Tel (069) 1367 – 63 23.

München: Amtsgericht München, Pacellistr. 5, 2. Stock neben der Kasse, Tel. (089) 55 97-2111
Öffnungszeiten München: Mo – Fr. 8.30 – 12.00 Uhr

Abschleppaktion heute, 24.5.2012, in der Deisenhofener Str. 80 in München; Parkräume KG stellt Autos in der Görzer Str. 121 ab !

Die Parkräume KG und ihr Abschleppteufel Gehrke haben heute wieder in einer Tiefgarage zugeschlagen. Dank Informationen eines Betroffenen konnten viele Autos in der Görzer Str. 121 gefunden werden ! Vielen Dank an dieser Stelle !

Landgericht Berlin verurteilt Parkräume KG am 16.03.2012 zur Rückzahlung von 137,50 € wegen Abzocke !

Das Landgericht Berlin hat in seiner Entscheidung vom 16.03.2012 die Rechtsprechung des BGH bestätigt, wonach die Parkräume KG auch keine Überwachungskosten verlangen darf. Von einkassierten 287,50 € (!) muss die Parkräume KG jetzt 137,50 € an die Klägerin zurückbezahlen. Das Urteil ist rechtskräftig, die Revision wurde nicht zugelassen. LG Berlin 56 S 25/11, Urteil vom 16.03.2012.

Eilmeldung: Parkräume KG lässt heute, 10.04.2012, auf dem REWE-Parkplatz Alramstr. 14 in München abschleppen !

Wir sind bereits mit einem Team vor Ort und beobachten, wohin die Autos von der Fa. Pongratz Abschleppdienst GmbH http://www.pongratz-abschleppdienst.de/ verbracht werden.