Das Landgericht Berlin hat in seiner Entscheidung vom 16.03.2012 die Rechtsprechung des BGH bestätigt, wonach die Parkräume KG auch keine Überwachungskosten verlangen darf. Von einkassierten 287,50 € (!) muss die Parkräume KG jetzt 137,50 € an die Klägerin zurückbezahlen. Das Urteil ist rechtskräftig, die Revision wurde nicht zugelassen. LG Berlin 56 S 25/11, Urteil vom 16.03.2012.
Dieser Blog setzt sich mit den dubiosen Methoden der Parkräume KG auseinander. Bei den auf dieser Seite wiedergegebenen Ratschlägen handelt es sich ausdrücklich nicht um eine Rechtsberatung. Es sind lediglich Tips, die von verschiedenen Quellen übernommen wurden. Wenn Sie Beiträge (Gerichtsurteile, Erlebnissberichte, etc. ) haben die sich mit den Methoden der "Parkräume KG" auseinandersetzten – schicken Sie eine Mail an parkraeume-watch@live.de
Eilmeldung: Parkräume KG lässt heute, 10.04.2012, auf dem REWE-Parkplatz Alramstr. 14 in München abschleppen !
Wir sind bereits mit einem Team vor Ort und beobachten, wohin die Autos von der Fa. Pongratz Abschleppdienst GmbH http://www.pongratz-abschleppdienst.de/ verbracht werden.
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